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Cyber-Deckung: Neue COGITANDA Policen beinhalten ab sofort auch eine Rechtsschutz-Deckung

Der Cyber-Spezialist COGITANDA fügt seinem ohnehin schon top bewerteten Gewerbe-Tarif “COGITANDA Cyber Pro+” einen hochwertigen Cyber-Rechtsschutz-Baustein hinzu + Ab sofort erhält das Management einen umfassenden Rechtsschutz im Cyber-Schadenfall bei Abschluss einer Cyber-Versicherung bei COGITANDA

Kennet Otto, Managing Director und Group Chief Insurance Officer der COGITANDA Group: “Wir freuen uns sehr darüber, unseren Versicherten ab sofort einen derart wichtigen und in dieser Form einzigartigen Cyber-Rechtsschutz zur Verfügung stellen zu können.”

Ab sofort ist ein neuer Rechtsschutz-Baustein standardmäßig Bestandteil aller neu abgeschlossener COGITANDA Cyber Pro+ Policen: Der Baustein enthält eine Vermögensschaden-, Anstellungsvertrags- und eine Strafrechtsschutzdeckung. Hierdurch ist künftig auch das Management der durch COGITANDA versicherten Unternehmen im Cyber-Versicherungsfall hervorragend abgesichert.​​​

​​„Cyber-Risiken sind omnipräsent. Eher früher als später wird jedes Unternehmen von einer Cyber-Attacke getroffen. Aufgrund der Auswirkungen solcher Angriffe müssen Manager damit rechnen, dass gegen sie Haftpflichtansprüche geltend gemacht werden. Denn sie sind verantwortlich dafür, dass Cyber-Risiken auf organisatorischer und technischer Ebene angemessen im Unternehmen adressiert werden. Diese Verantwortung trifft Vorstände, Geschäftsführer, Aufsichtsräte, Beiräte sowie auch gesetzliche Vertreter und Organmitglieder öffentlicher Einrichtungen“, sagt Dr. Kennet Otto, Managing Director und Group Chief Insurance Officer bei der COGITANDA Group.

Im Falle eines erfolgreichen Cyber-Angriffs benötigen die Verantwortlichen gegebenenfalls einen hochspezialisierten Rechtsbeistand. Denn die verantwortlichen Manager tragen ein latentes Risiko: Kommt bei der Aufklärung des Vorfalls zutage, dass der Cyber-Schaden auf eine unzureichende IT-Sicherheit oder fehlende organisatorische Maßnahmen zurückzuführen ist, und wird ihnen in diesem Zusammenhang eine Pflichtverletzung vorgeworfen, können auf das Management teils erhebliche Ansprüche zukommen. Die Rechtsberatungs- und Verfahrenskosten können gerade auch bei längeren Gerichtsverfahren sehr aufwendig werden. Erschwerend drohen in dieser Situation auch Auseinandersetzungen, die den Anstellungsvertrag des Managers betreffen.

Das Problem: Manager sind gegen die Kosten einer Rechtsverteidigung nach einem Cyber-Vorfall in der Regel nicht abgesichert – zudem klammern D&O-Versicherungen den Cyber-Rechtsschutz zumeist explizit aus. Folglich müssen Manager die teils erheblichen Rechtsverteidigungskosten aus privaten Mitteln selbst bestreiten. Diese Situation war Anlass für die COGITANDA Group, ihrer COGITANDA Cyber Pro+ Versicherung einen in dieser Form einzigartigen Rechtsschutz-Baustein hinzuzufügen. „Wir haben unseren Kunden in der Schadenregulierung zugehört: Wir haben beobachtet, wie erheblich die haftungs- und strafrechtliche Verantwortung von Managern im Cyber-Versicherungsfall sein kann – und uns gefragt, ob wir dafür nicht eine Rechtsschutz-Absicherung bieten können. Diese Frage ist ab jetzt mit ‚Ja‘ zu beantworten“, so Otto. Der Cyber-Rechtsschutz-Baustein hat ein Versicherungslimit von einer Million Euro pro Schadenfall und umfasst die drei Rechtschutz-Bausteine Vermögensschaden-, Anstellungsvertrags- und Straf-Rechtsschutz.

Für alle Fälle gewappnet

​​​Mit dem Cyber-Vermögensschaden-Rechtsschutz werden die Kosten für die Abwehr von persönlichen Haftungsansprüchen gegen das Management im Falle von Vermögensschäden übernommen. Die Deckung umfasst außergerichtliche Streitigkeiten oder Mediationen ebenso wie gerichtliche Verfahren.

Der Cyber-Anstellungsvertragsrechtsschutz deckt die gerichtliche sowie außergerichtliche Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des betroffenen Managers hinsichtlich Vergütungs- und/oder Honoraransprüchen aus dem zugrundeliegenden Geschäftsbesorgungs- oder Dienstvertrag ab. Auch der Rechtsbeistand bei Streitigkeiten über die Auflösung eines Anstellungsverhältnisses ist abgedeckt.

​​​​​​Der Cyber-Strafrechtsschutz springt bei strafrechtlichen Vorwürfen ein. Hierbei werden die Kosten der Verteidigung des Managers gegen einen strafrechtlichen Vorwurf nach einem Schaden übernommen, beispielsweise im Falle von Datenhehlerei. Auch Kosten für die Abwehr von Vorwürfen aus dem Straf-, Ordnungswidrigkeiten- oder Disziplinarrecht einschließlich der Vollstreckungsverfahren und des vorsorglichen Rechtsschutzes vor Einleitung eines Ermittlungsverfahrens sind durch den Cyber-Rechtsschutz gedeckt.

​​​​​​„Ein solches Deckungs-Paket ist bislang einzigartig, denn die Aspekte aus klassischer Cyber- und Rechtsschutzdeckung in einem Vertrag abzubilden, hat bis heute niemand zustande gebracht. Deshalb freuen wir uns sehr darüber, unsere COGITANDA Cyber Pro+ Versicherung, um diesen wichtigen Deckungs-Baustein erweitert zu haben“, so Otto.

Weitere Informationen finden Sie auf www.cogitanda.com

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