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Koregulierung im DSA: Ein flexibles Instrument für systemische Risikominderung

19. November 2025

Die EU verfolgt mit dem Gesetz über digitale Dienste (DSA) einen neuen Ansatz: Große Plattformen (VLOPs und VLOSEs) sollen nicht nur einzelne problematische Inhalte überwachen, sondern systemische Risiken erkennen und minimieren. Artikel 34 verpflichtet die Anbieter zur Risikobewertung, Artikel 35 zur Umsetzung von Maßnahmen zur Risikominderung.

Koregulierungsinstrumente verbinden dabei „weiche“ und „harte“ Regeln: Sie sollen den Plattformen erlauben, ihre Pflichten innerhalb eines flexiblen Rahmens zu erfüllen, während die Kommission die Einhaltung überwacht. Ziel ist ein dynamischer Regulierungsansatz, der sich an die sich schnell verändernde Tech-Landschaft anpasst.

Fallstudie: Krisenprotokolle als Werkzeug gegen Desinformation

Ein praktisches Szenario zeigt, wie ein Krisenprotokoll nach Artikel 35 funktionieren könnte:

  • Bei koordinierter Desinformation während Wahlprozessen erkennt die Kommission eine „systemische Krise“ nach Artikel 48.

  • VLOPs und VLOSEs werden aufgefordert, Maßnahmen zur Risikominderung zu ergreifen.

  • Mögliche Schritte: Echtzeit-Datenzugang für Forschende, plattformübergreifende Faktenprüfung und Monitoring verdächtiger Konten mittels KI.

Dieses Modell soll schnelle und koordinierte Reaktionen ermöglichen, bevor Desinformationskampagnen ernsthafte Schäden anrichten.

Grenzen freiwilliger Mechanismen

Trotz der innovativen Ansätze stehen freiwillige Koregulierungsinstrumente vor Herausforderungen:

  • Plattformen können sich zurückziehen, wie jüngst YouTube, Google und Microsoft bei Faktenprüfungen zeigten.

  • Inkonsistente Überwachung und ungleiche Beteiligung erschweren die Bewertung der Wirksamkeit.

  • Die doppelte Rolle der Kommission als Vermittler und Vollstrecker kann Interessenkonflikte erzeugen.

Ohne klare Messgrößen drohen diese Mechanismen symbolischen Charakter zu behalten – trotz guter Absichten.

Erfolgsfaktoren für wirksame Koregulierung

Damit freiwillige Instrumente im Rahmen der DSA tatsächlich systemische Risiken mindern, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  1. Klare Monitoring-Standards: Plattformen müssen transparent und überprüfbar agieren.

  2. Konsistente Durchsetzung: Sanktionen oder Eskalationsmechanismen sollten definiert sein.

  3. Gleichberechtigte Beteiligung: Alle relevanten Akteure – Kommission, nationale Behörden, Plattformen – müssen aktiv eingebunden werden.

  4. Messbare Risikominderung: Erfolge sollten anhand quantitativer und qualitativer Kriterien überprüfbar sein.

Erst dann kann Koregulierung über reine Symbolpolitik hinaus wirksam werden und als Modell für digitale Governance dienen.

Fazit: Ein Balanceakt zwischen Freiwilligkeit und Wirkung

Die DSA ist ein Experiment für die EU: Ein „freiwilliger, aber verbindlicher“ Ansatz, der zeigt, wie flexible Regulierungsmechanismen funktionieren könnten. Ob die Koregulierungsinstrumente tatsächlich ihre Ziele erreichen, bleibt abzuwarten – doch sie könnten eine Blaupause für andere Politikbereiche liefern. Die Herausforderung besteht darin, das Modell glaubwürdig zu gestalten, ohne dass Freiwilligkeit zu inaktiver Selbstregulierung verkommt.

Autorin: Lena-Maria Böswald, Senior Policy Researcher Digital Public Sphere, Interface
Über Interface: Interface ist eine unabhängige Expertenorganisation, die sich auf Informations- und Kommunikationstechnologie sowie öffentliche Politik spezialisiert hat.

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Grafik Quelle: Interface

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