
Das Bundeskriminalamt (BKA) sieht sich wegen der Nutzung biometrischer Gesichtsbilder mit einer Klage konfrontiert. Der IT-Sicherheitsexperte und Hacker Janik Besendorf hat am heutigen Dienstag beim Verwaltungsgericht Wiesbaden Beschwerde eingelegt. Unterstützt wird er dabei vom Chaos Computer Club (CCC).
Kern des Rechtsstreits ist die Weitergabe und Verarbeitung von Gesichtsbildern durch das BKA, die nach Ansicht des Klägers rechtswidrig erfolgte. Besendorf wehrt sich damit gegen die Nutzung seiner persönlichen Daten durch die Behörde.
Besendorf geht damit gegen eine Zusammenarbeit des BKA mit dem Fraunhofer-Institut für Graphische Datenverarbeitung (IGD) vor, die Millionen Gesichtsbilder im Rahmen eines Produkttests verwendet haben. Dazu soll das BKA biometrische Gesichtsbilder aus der Polizeidatenbank INPOL-Z zweckentfremdet und ohne Rechtsgrundlage an Fraunhofer für Software-Tests weitergegeben haben.
Die in INPOL-Z erfassten Personen wurden ohne ihr Wissen und ohne ihre Einwilligung zu Versuchskaninchen gemacht, damit Fraunhofer mit den Fotos vier Gesichtserkennungssysteme testet. Auch ein Gesichtsfoto von Besendorf landete 2018 nach einer erkennungsdienstlichen Behandlung in der Datenbank der Polizei.
Bekannt wurde der Vorgang 2021 nach einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) von CCC-Sprecher Matthias Marx. Er regte daraufhin beim damaligen Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) eine Prüfung der Rechtmäßigkeit an. Mehr als zwei Jahre später teilte die Behörde mit, dass sie den Vorgang für problematisch halte und ihre rechtlichen Bedenken dem BKA übermittelt hat. Eine anschließende Beschwerde Besendorfs war dennoch erfolglos.
19. September 2025, 13:37 Uhr, kantorkel Quelle: CCC
Links
- Vortrag von Janik Besendorf und Bea Hubrig beim 38C3: Mit dem Kärcher durch die Datentröge der Polizeien
- Abschlussbericht: Leistungstechnischer Vergleich von Gesichtserkennungssystemen
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