
Apple-Dienste könnten strengeren EU-Regulierungen unterworfen werden
Laut einer Meldung von Reuters hat die Europäische Kommission ein Prüfverfahren eingeleitet, um festzustellen, ob die Werbeplattform Apple Ads und der Kartendienst Apple Maps den strengen Auflagen des Digital Markets Act (DMA) unterworfen werden müssen. Nach Angaben der EU-Wettbewerbsbehörde hat der iPhone-Hersteller selbst gemeldet, dass beide Angebote die quantitativen Kriterien für eine Gatekeeper-Einstufung erfüllen. Das US-Unternehmen bestreitet jedoch, dass eine solche Klassifizierung gerechtfertigt ist.
Hintergrund: Digital Markets Act zielt auf marktbeherrschende Plattformen
Der DMA wurde entwickelt, um die Marktmacht großer Technologiekonzerne zu beschränken und fairere Wettbewerbsbedingungen in der digitalen Wirtschaft zu schaffen. Bereits vor zwei Jahren wurden zentrale Apple-Services wie der App Store, das mobile Betriebssystem iOS und der Safari-Browser als kernplattformdienste mit Gatekeeper-Funktion eingestuft.
Nach den Bestimmungen der Verordnung gelten Dienste als Gatekeeper, wenn sie monatlich mehr als 45 Millionen aktive Nutzer in der EU vorweisen und das Unternehmen eine Marktkapitalisierung von mindestens 75 Milliarden Euro aufweist. Betroffene Plattformen müssen dann einen umfangreichen Katalog an Verpflichtungen und Beschränkungen einhalten.
Prüfverfahren: 45 Arbeitstage für Entscheidung
Der EU-Kommission steht nun ein Zeitfenster von 45 Arbeitstagen zur Verfügung, um über die Gatekeeper-Einstufung von Apple Ads und Apple Maps zu befinden. Sollte die Behörde eine entsprechende Klassifizierung vornehmen, hätte Apple anschließend sechs Monate Zeit, um die erforderlichen regulatorischen Anpassungen umzusetzen.
Apple widerspricht: Marginale Marktposition bei Werbung
In offiziellen Stellungnahmen gegenüber der EU-Wettbewerbsbehörde hat Apple formell Einspruch gegen die mögliche Gatekeeper-Einstufung erhoben. Der Konzern argumentiert, dass Apple Ads im europäischen Online-Werbemarkt keine signifikante Rolle spiele und im Vergleich zu Plattformen wie Google, Meta, Microsoft, TikTok oder X lediglich einen marginalen Marktanteil halte.
Zudem betont das Unternehmen, dass für den Werbedienst keine Daten aus anderen Apple-Produkten oder Drittanbieter-Services herangezogen würden – ein wichtiges Argument gegen die Einstufung als vermittelnde Plattform mit übergreifender Marktmacht.
Kartendienst: Begrenzte Nutzung im EU-Raum
Auch für Apple Maps sieht der Technologiekonzern keine Grundlage für strengere Regulierung. Nach Unternehmensangaben werde der Dienst in der Europäischen Union deutlich seltener genutzt als konkurrierende Angebote wie Google Maps oder Waze. Darüber hinaus fehle es Apple Maps an wesentlichen Vermittlungsfunktionen, die eine direkte Verbindung zwischen gewerblichen Anbietern und Endkunden ermöglichen würden – ein zentrales Kriterium für die Gatekeeper-Definition.
Ausblick: Entscheidung mit Signalwirkung
Die Prüfung der EU-Kommission könnte richtungsweisend für die weitere Auslegung des Digital Markets Act sein. Während Apple auf eine Ablehnung der Gatekeeper-Einstufung hofft, beobachten Wettbewerbsexperten das Verfahren mit Spannung. Eine positive Entscheidung der Behörde würde Apple zwingen, auch für diese Dienste Interoperabilität herzustellen und Wettbewerbern erweiterte Zugangsmöglichkeiten einzuräumen.
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