
Die Datenschutzorganisation noyb hat einen bedeutenden Sieg gegen YouTube errungen. Nach mehr als fünfeinhalb Jahren entschied die österreichische Datenschutzbehörde (DSB) nun zugunsten von noyb. YouTube wurde verpflichtet, einem Auskunftsersuchen nach Artikel 15 der DSGVO vollständig nachzukommen.
Bisher hatte das Unternehmen große Teile der angeforderten Daten zurückgehalten, darunter Informationen zum Zweck der Datenverarbeitung, zu Speicherfristen, zu den Empfängern der Daten sowie zu den eingesetzten Tracking-Cookies. Mit der Entscheidung rückt nun mehr Transparenz über die Datenpraktiken der Videoplattform in greifbare Nähe.
Acht Beschwerden, kein Unternehmen rechtskonform
Im Januar 2019 reichte noyb acht Beschwerden gegen Streaming-Anbieter wie Amazon, Apple Music, Spotify, Netflix – und YouTube – ein. Alle Unternehmen reagierten unzureichend auf Auskunftsersuchen nach Artikel 15 DSGVO. Dieses Recht verpflichtet Unternehmen, Nutzern Kopien ihrer personenbezogenen Daten sowie zusätzliche Informationen zu Verarbeitung, Zweck, Empfängern und Speicherfristen zur Verfügung zu stellen.
Martin Baumann, Datenschutzjurist bei noyb, kritisiert: „Es ist absurd, dass ein milliardenschweres Unternehmen wie Google ein langwieriges Rechtsverfahren führt, statt das Auskunftsrecht zu erfüllen. Die Verzögerung über mehr als fünf Jahre verursacht hohe Kosten für spendenfinanzierte NGOs und beraubt Betroffene ihrer Grundrechte.“
Die Beschwerde gegen YouTube war einfach und hätte schnell entschieden werden können. Google hatte nur einen Bruchteil der Daten bereitgestellt und Informationen zu Zweck, Speicherfristen, Empfängern und Tracking-Cookies verweigert. Erst nach fünfeinhalb Jahren ordnete die österreichische Datenschutzbehörde (DSB) an, dass der Betroffene vollen Zugang zu seinen Daten erhält.
Google versuchte mehrfach, das Verfahren zu verzögern. Das Unternehmen argumentierte erfolglos, die irische Aufsichtsbehörde sei zuständig, und behauptete, das Auskunftsersuchen sei unpräzise, obwohl klar aufgelistet war, welche Daten gefordert wurden.
Baumann ergänzt: „Ein Auskunftsersuchen soll Betroffenen ermöglichen, andere Rechte wie Löschung oder Berichtigung wahrzunehmen. Dauert die Auskunft mehr als fünf Jahre, wird das unmöglich.“
Die DSB-Entscheidung hat Signalwirkung für andere Plattformen. Unternehmen müssen Auskunftsersuchen vollständig und leicht zugänglich beantworten. Google verwies den Beschwerdeführer zuvor unrechtmäßig auf verschiedene Online-Tools und auf YouTubes Datenschutzbestimmungen, die keine personalisierten Informationen enthielten. Google hat nun vier Wochen Zeit, die Entscheidung umzusetzen, kann aber Berufung einlegen.
Baumann warnt: „Andere Unternehmen sollten Googles Beispiel nicht folgen. Unvollständige Auskünfte können zu Geldstrafen und Schadensersatzansprüchen führen.“
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