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EU-Kommission genehmigt Google-Übernahme von Wiz – kein wettbewerbsrechtlicher Einwand

17. Februar 2026

Grünes Licht aus Brüssel: Die Europäische Kommission hat der milliardenschweren Übernahme des Cloud-Sicherheitsunternehmens Wiz durch Google zugestimmt – und zwar ohne jegliche wettbewerbsrechtliche Auflagen. Die Prüfung ergab, dass der Zusammenschluss den Wettbewerb im Europäischen Wirtschaftsraum nicht beeinträchtigt.

EU genehmigt Google-Übernahme von Wiz ohne Auflagen

Die Europäische Kommission hat die geplante Akquisition des Cloud-Sicherheitsanbieters Wiz durch Google im Rahmen der EU-Fusionskontrollverordnung ohne Bedingungen genehmigt. Nach Abschluss der Marktuntersuchung gelangte die Behörde zu der Einschätzung, dass die Transaktion keine wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) aufwirft.

Hintergrund des Deals

Google betreibt mit der Google Cloud Platform eine eigene Cloud-Infrastruktur und bietet darüber hinaus Cloud-Sicherheitsdienstleistungen an – sowohl für eigene Kunden als auch in eingeschränktem Umfang für Nutzer anderer Anbieter. Wiz ist auf sogenannte Cloud-native Anwendungsschutzplattformen spezialisiert: Das Unternehmen stellt großen Unternehmenskunden eine integrierte Sicherheitslösung zur Verfügung, mit der sich Anwendungen über verschiedene Cloud-Umgebungen hinweg absichern lassen.

Den Angaben beider Unternehmen zufolge soll die Übernahme Google dabei helfen, zwei zentrale Entwicklungsfelder im KI-Zeitalter voranzutreiben: die Verbesserung der Cloud-Sicherheit sowie die verstärkte Unterstützung von Multi-Cloud-Strategien. Im Markt für Cloud-Infrastruktur steht Google dem Wettbewerb durch Amazon Web Services (AWS) und Microsoft Azure gegenüber, die beide über eine ausgeprägte Marktstellung verfügen. Multi-Cloud-Sicherheitslösungen ermöglichen es Kunden, ihre IT-Lasten auf mehrere Anbieter zu verteilen.

Ergebnis der Kommissionsprüfung

Die Kommission befragte im Rahmen ihrer Untersuchung Kunden sowie konkurrierende Anbieter aus dem Bereich Cloud-Sicherheit und Cloud-Infrastruktur. Dabei wurden insbesondere zwei Szenarien analysiert: erstens, ob Google die Wiz-Plattform mit eigenen Produkten bündeln und damit den Wettbewerb einengen könnte, und zweitens, ob die Lösung von Wiz nach dem Eigentümerwechsel nur noch mit Google-eigenen Cloud-Diensten kompatibel wäre. In beiden Fällen kam die Behörde zu dem Schluss, dass ausreichend Alternativen auf dem Markt vorhanden sind, zu denen Kunden wechseln könnten.

Zudem wurde geprüft, ob Google durch den Zugang zu Wiz‘ Kundendaten wirtschaftlich sensible Informationen über Wettbewerber erhalten würde, da Wiz auch in anderen Cloud-Infrastrukturen integriert ist. Die Untersuchung ergab, dass die dabei anfallenden Daten nicht wirtschaftlich sensibel sind und vergleichbar mit jenen, auf die andere Sicherheitsanbieter ebenfalls Zugriff haben.

Verfahren und Zuständigkeit

Die Transaktion wurde der Kommission am 6. Januar 2026 gemeldet. Formal überschritt der Deal zwar nicht die Umsatzschwellen der EU-Fusionskontrollverordnung, die eine automatische Prüfpflicht auslösen. Allerdings stellte Google gemäß Artikel 4 Absatz 5 der Verordnung einen Antrag auf Verweisung an die Kommission, da die Transaktion potenziell nach dem nationalen Recht von mindestens drei EU-Mitgliedstaaten – Zypern, Irland und Schweden – hätte geprüft werden können. Da keiner der Mitgliedstaaten Einwände erhob, nahm die Kommission den Fall am 29. Juli 2025 an und schloss das Verfahren mit einer Freigabe in Phase I ab.

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