
Die Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit hat einen Praxisleitfaden zum datenschutzkonformen Umgang mit Künstlicher Intelligenz in der öffentlichen Verwaltung vorgelegt. Die Publikation richtet sich an Bundesbehörden und adressiert zentrale Rechtsfragen beim Einsatz von KI-Systemen, insbesondere im Kontext großer Sprachmodelle.
Orientierungshilfe für öffentliche Stellen
Die Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit hat die Publikation „KI in Behörden – Datenschutz von Anfang an mitdenken“ herausgegeben. Das Dokument zielt darauf ab, Bundesbehörden bei der Identifikation datenschutzrelevanter Aspekte während der Entwicklung und Implementierung von KI-Technologien zu unterstützen. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf Large Language Models. Die Handreichung vermittelt methodische Ansätze für eine systematische und lösungsorientierte Umsetzung von KI-Projekten im behördlichen Kontext.
Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider, Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, erklärt die Motivation hinter der Veröffentlichung: „Insbesondere bei der Implementierung von Large Language Models existieren in öffentlichen Institutionen erhebliche Rechtsunsicherheiten. Diese Publikation soll zur Klärung rechtlicher Rahmenbedingungen beitragen und verdeutlichen, welche datenschutzrechtlichen Faktoren bei der Integration Künstlicher Intelligenz in den unter meiner Aufsicht stehenden Institutionen berücksichtigt werden müssen.“ Zudem stellt sie weiterführende Beratungsleistungen ihrer Behörde für konkrete Projektvorhaben in Aussicht.
Die Handreichung konzentriert sich auf mehrere Kernbereiche: den Umgang mit personenbezogenen Informationen während des Trainings und der Anwendung von LLMs, die Problematik gespeicherter Daten in Sprachmodellen sowie die Anforderungen hinsichtlich Rechtmäßigkeit und Transparenz der KI-Nutzung.
Die Handreichung ist unter https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/DokumenteBfDI/Dokumente-allg/2025/Handreichung-KI.html abrufbar.
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