
Die BfDI, Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider, hat der Vodafone GmbH zwei Geldbußen in einer Gesamthöhe von 45 Millionen Euro auferlegt. Durch böswillig handelnde Mitarbeitende in Partneragenturen, die im Auftrag von Vodafone Verträge an Kunden vermitteln, war es unter anderem zu Betrugsfällen durch fingierte Verträge oder Vertragsänderungen zulasten von Kunden gekommen.
Eine Geldbuße in Höhe von 15 Millionen Euro erging, weil die Vodafone GmbH für sie tätige Partneragenturen nicht im ausreichenden Umfang datenschutzrechtlich überprüft und überwacht hatte (Art. 28 Abs. 1 S. 1 DSGVO).
Darüber hinaus hat die BfDI Vodafone aufgrund eines Verstoßes gegen Art. 32 Abs. 1 DSGVO wegen festgestellter Schwachstellen in bestimmten Vertriebssystemen verwarnt.
Eine weitere Geldbuße in Höhe von 30 Millionen Euro wurde wegen Sicherheitsmängeln beim Authentifizierungsprozess bei der kombinierten Nutzung des Onlineportals „MeinVodafone“ mit der Vodafone Hotline verhangen. Die aufgedeckten Schwachstellen der Authentifizierung ermöglichten unter anderem den Abruf von eSIM-Profilen durch unbefugte Dritte.
Die Vodafone GmbH hat ihre Prozesse und Systeme inzwischen verbessert und teilweise sogar vollständig ersetzt, um solche Gefahren künftig auszuschließen. Außerdem hat sie die Prozesse zur Auswahl und Auditierung von Partneragenturen überarbeitet und sich von Partnern getrennt, bei denen Betrugsfälle festgestellt wurden. Die BfDI wird die praktische Wirksamkeit der von Vodafone ergriffenen Maßnahmen in einer Folgekontrolle überprüfen.
Ich möchte hervorherben, dass Vodafone während der Dauer des gesamten Verfahrens ununterbrochen und uneingeschränkt mit mir kooperiert und auch Umstände offengelegt hat, durch die sich das Unternehmen selbst belastet hat
, betont Specht-Riemenschneider. Die Geldbußen wurden akzeptiert und schon vollständig an die Bundeskasse gezahlt.
Die Erfahrungen der Datenschutzbehörden zeigen, dass bei Unternehmen in vielen Branchen ein Investitionsstau bei der Modernisierung und Konsolidierung von IT-Systemen besteht. Bei der Sicherheit wird daher teilweise gespart. Auch der Einsatz von Auftragsverarbeitern wird in der Praxis häufig nicht ausreichend kontrolliert. Neue technische Möglichkeiten und komplexere Bedrohungsszenarien führen zu erhöhten Risiken für Kunden, denen durch fehlenden Datenschutz Schäden entstehen können.
Datenschutz wird häufig fälschlicherweise als Hindernis für IT-Investitionen angesehen. Dabei ist das Gegenteil der Fall: Ohne IT-Investitionen drohen Sicherheitsvorfälle und auch Sanktionen der Datenschutzaufsicht. Daher mein Aufruf: Investieren statt Riskieren! Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider
Im Falle der Vodafone GmbH hat das Unternehmen umgesteuert und Projekte der IT-Konsolidierung sowie -Modernisierung priorisiert, die Bereiche Compliance und Datenschutz wurden gestärkt. So hat sich Vodafone zu einem starken Datenschutz und digitalen Grundrechten bekannt und sieht sie als Grundlage für das Vertrauen der Kunden. Als Bekenntnis zur Bedeutung des Datenschutzes hat die Vodafone GmbH zudem eine Gesamtsumme in Höhe von mehreren Millionen Euro an unterschiedliche Organisationen gespendet, die sich für die Förderung des Datenschutzes, der Medienkompetenz und Digital Literacy sowie die Bekämpfung von Cybermobbing einsetzen.
Specht-Riemenschneider abschließend: Wo Datenschutzverstöße stattfinden, muss sanktioniert werden. Ich möchte mit meiner Arbeit aber auch erreichen, dass es gar nicht erst zu Datenschutzverstößen kommt. Unternehmen, die das Datenschutzrecht einhalten wollen, müssen dazu befähigt werden. Datenschutz ist Vertrauensfaktor für Nutzerinnen und Nutzer digitaler Angebote und kann daher zum Wettbewerbsvorteil werden. Das verstehen auch mehr und mehr Unternehmen.
Fachartikel

Gefährliche Chrome-Erweiterung entwendet Zugangsdaten von Meta Business-Konten

Agentenbasierte KI im Unternehmen: Wie Rollback-Mechanismen Automatisierung absichern

Google dokumentiert zunehmenden Missbrauch von KI-Systemen durch Cyberkriminelle

Sicherheitslücke in Claude Desktop Extensions gefährdet Tausende Nutzer

KI-Agenten: Dateisystem vs. Datenbank – Welche Speicherlösung passt zu Ihrem Projekt?
Studien

Deutsche Wirtschaft unzureichend auf hybride Bedrohungen vorbereitet

Cyberkriminalität im Dark Web: Wie KI-Systeme Betrüger ausbremsen

Sicherheitsstudie 2026: Menschliche Faktoren übertreffen KI-Risiken

Studie: Unternehmen müssen ihre DNS- und IP-Management-Strukturen für das KI-Zeitalter neu denken

Deutsche Unicorn-Gründer bevorzugen zunehmend den Standort Deutschland
Whitepaper

MITRE ATLAS analysiert OpenClaw: Neue Exploit-Pfade in KI-Agentensystemen

BSI setzt Auslaufdatum für klassische Verschlüsselungsverfahren

Token Exchange: Sichere Authentifizierung über Identity-Provider-Grenzen

KI-Agenten in Unternehmen: Governance-Lücken als Sicherheitsrisiko

KuppingerCole legt Forschungsagenda für IAM und Cybersecurity 2026 vor
Hamsterrad-Rebell

KI‑basierte E‑Mail‑Angriffe: Einfach gestartet, kaum zu stoppen

NIS2: „Zum Glück gezwungen“ – mit OKR-basiertem Vorgehen zum nachhaltigen Erfolg

Cyberversicherung ohne Datenbasis? Warum CIOs und CISOs jetzt auf quantifizierbare Risikomodelle setzen müssen

Identity Security Posture Management (ISPM): Rettung oder Hype?







