
Das Cyberintelligence Institute hat einen kostenlosen Praxisleitfaden zur NIS2-Richtlinie für Entscheider im Gesundheitswesen herausgegeben. Die 31-seitige Publikation von Rechtsanwalt Dr. Tilmann Dittrich konkretisiert die neuen Cybersicherheitspflichten und liefert umsetzbare Handlungsempfehlungen für betroffene Einrichtungen.
Praxisleitfaden zur NIS2-Richtlinie für Gesundheitseinrichtungen erschienen
Nach Inkrafttreten des Umsetzungsgesetzes zur NIS2-Richtlinie im Dezember 2024 hat das Cyberintelligence Institute (CII) einen spezialisierten Leitfaden für Führungspersonen im Gesundheitsbereich publiziert. Die Veröffentlichung reagiert auf den erweiterten regulatorischen Rahmen, der deutschlandweit circa 30.000 Organisationen erfasst.
Die europäische Richtlinie etabliert einheitliche Standards für Cybersicherheit. Im Gesundheitssektor führt dies zu verschärften Anforderungen an die IT-Sicherheitsarchitektur betroffener Institutionen.
Eine zentrale Neuerung betrifft die persönliche Haftung: Die Unternehmensleitung trägt die finale Verantwortung für die Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben nach dem BSI-Gesetz. Bei Verstößen drohen Schadensersatzansprüche. Um diesem Risiko zu begegnen, schreibt der Gesetzgeber wiederkehrende Fortbildungen für das Top-Management vor.
Der Leitfaden adressiert diese Schulungsverpflichtung systematisch. Auf 18 Kapitel verteilt werden die rechtlichen Anforderungen dargelegt und konkrete Umsetzungsstrategien präsentiert. Das Themenspektrum umfasst Risikomanagementverfahren, Meldeverfahren bei Sicherheitsvorfällen, behördliche Aufsichtsmechanismen sowie Aspekte der Versicherungsstrategie und Krisenkommunikation.
Verfasser der Studie ist Dr. Tilmann Dittrich, der als Rechtsanwalt tätig ist und dem Scientific Advisory Board des Cyberintelligence Institute angehört. Die Publikation kann ohne Kostenaufwand über die Website des Instituts bezogen werden.
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