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NIS2: 29.000 Unternehmen müssen sich bis 6. März beim BSI registrieren

20. Februar 2026

Für rund 29.000 deutsche Unternehmen läuft die Zeit: Bis zum 6. März müssen NIS2-pflichtige Einrichtungen ihre Registrierung im neuen BSI-Portal abschließen. TÜV SÜD macht auf den nahenden Stichtag aufmerksam und gibt Hinweise zum Ablauf.

NIS2: Registrierungsfrist beim BSI endet am 6. März

Mit dem Inkrafttreten des NIS2-Umsetzungsgesetzes am 6. Dezember 2025 begann für tausende Unternehmen in Deutschland eine dreimonatige Frist zur Registrierung beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Der Stichtag: der 6. März 2026. TÜV SÜD weist darauf hin, dass viele betroffene Organisationen noch handeln müssen.

Unter das Gesetz fallen Unternehmen ab 50 Beschäftigten oder einem Jahresumsatz von mehr als zehn Millionen Euro, sofern sie in bestimmten Sektoren tätig sind – darunter Energie, Gesundheit, Transport, digitale Infrastruktur und öffentliche Verwaltung.

Laut Richard Skalt, Advocacy Manager Cybersecurity Office bei TÜV SÜD, sind allein in Deutschland rund 29.000 Organisationen betroffen. Er beobachtet, dass formale Pflichten wie die Registrierung, die laufende Datenpflege und die fristgerechte Meldung von Sicherheitsvorfällen von vielen Unternehmen in ihrer Tragweite unterschätzt werden.

BSI-Portal als zentrale Anlaufstelle

Seit Jahresbeginn steht das neue BSI-Portal zur Verfügung, über das NIS2-pflichtige Einrichtungen ihre gesetzlichen Pflichten erfüllen sollen. Neben der Erstregistrierung dient es künftig auch der Aktualisierung von Unternehmensdaten sowie der Meldung erheblicher Sicherheitsvorfälle.

Wer die Frist einhalten möchte, sollte den Prozess frühzeitig anstoßen: Vor der eigentlichen Registrierung im BSI-Portal ist zunächst ein ELSTER-Organisationszertifikat erforderlich. Die dafür benötigte Aktivierungs-ID wird per Post zugestellt, was fünf bis zehn Werktage in Anspruch nehmen kann. Im Portal selbst sind Angaben zur Unternehmensgröße, Rechtsform und einer NIS2-Kontaktstelle einzutragen sowie Sektor und zuständige Bundesbehörde auszuwählen. Änderungen dieser Daten müssen spätestens zwei Wochen nach ihrem Eintreten aktualisiert werden.

TÜV SÜD unterstützt Unternehmen nach eigenen Angaben bei der Einordnung ihrer Betroffenheit, mit Schulungen für Führungskräfte sowie mit Assessments bereits umgesetzter Maßnahmen. Weiterführende Informationen sind unter tuvsud.com/en/topics/cybersecurity/nis2-services verfügbar.

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