
Der chinesische Elektro-SUV MG 4 Electric steht im Fokus einer potenziellen Rechtswelle: Im Fahrzeug eingesetzte Open-Source-Software, darunter ein Linux-basiertes Betriebssystem, liegt ohne lizenzrechtliche Nachweise vor. Laut Experten der Kanzlei JUN Legal GmbH stellt dies nicht nur einen Gewährleistungsmangel dar, sondern könnte auch Urheberrechtsverletzungen und strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Technische und rechtliche Problematik
Die Nutzung von Open-Source-Software unterliegt klaren Lizenzbedingungen. Bei Copyleft-Lizenzen, wie GPLv2 oder GPLv3, müssen Änderungen und weiterverarbeitete Software unter derselben Lizenz freigegeben werden, inklusive Quellcode. Hersteller, die eigene Steuerungs- oder Sensordaten integrieren, stehen hier vor praktisch unlösbaren Herausforderungen, da viele Komponenten proprietär bleiben müssen. Nachträgliche Lizenzierung ist in diesen Fällen nahezu unmöglich – die Software würde ansonsten illegal bleiben.
Gewährleistung und Käuferrechte
Neu ist die juristische Strategie: Nicht die Softwareentwickler, sondern Fahrzeugkäufer können Gewährleistungsansprüche geltend machen, wenn Nutzungsrechte fehlen. Dies öffnet den Weg für Rückabwicklungen, Kaufpreisminderungen und Schadensersatzforderungen. Das Risiko eines Serienmangels betrifft nicht nur Privatkunden, sondern auch Leasinggesellschaften, die im Rahmen ihres Geschäftsmodells normalerweise Gewährleistungsrisiken ausschließen.
Risiken für Leasinggesellschaften und Händler
Im Fall des MG 4 zeigen sich schwache Vertragsstrukturen. Das ursprünglich geplante Agenturmodell, bei dem Händler nur Vermittler sind, scheitert, wenn die Hersteller-Vollmacht unklar bleibt. Leasingfirmen wie Arval müssen bei Kenntnis des Mangels ihre Kunden informieren – sonst drohen Haftungsfälle. Fehlen Kaufverträge oder korrekte Vollmachten, können sie auch aus dem Mietrecht heraus haften.
Regulatorische Perspektive
Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) kann bei festgestellten Mängeln Typgenehmigungen widerrufen. Zwar verlangen EU- und UN-Richtlinien keine direkte Lizenzkontrolle, doch fehlendes Lizenzmanagement kann Sicherheits- und Updatepflichten gefährden. Fahrzeuge ohne rechtlich saubere Software könnten faktisch stillgelegt werden.
Strafrechtliche Dimension
Hersteller handeln nach aktueller Einschätzung bewusst, wenn sie Software ohne gültige Lizenz verbauen. Dies kann als Vorsatz gewertet werden, da die Notwendigkeit von Lizenzen im Standardgeschäft bekannt ist. Für Händler und Leasinggesellschaften gilt: Bis zur Kenntnisnahme des Mangels ist guter Glaube anzunehmen; ab Kenntnis können sich Haftungsrisiken jedoch erheblich erhöhen.
Ausblick für die Branche
Der Fall des MG 4 Electric verdeutlicht, dass der Markteintritt chinesischer Hersteller in Europa über Typgenehmigungen hinaus komplex ist. Compliance, Lizenzmanagement und Verbraucherschutz sind entscheidende Faktoren, die über den langfristigen Erfolg im europäischen Markt entscheiden. Zudem könnte das Verfahren als Präzedenzfall wirken: Wird das neue Gewährleistungsmodell bestätigt, drohen Massenrückgaben und Regressforderungen, die die gesamte Branche betreffen könnten.
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