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Kampf gegen Internetkriminalität: Bundesjustizministerium legt Gesetzentwurf zur vorsorglichen Sicherung von IP-Adressen vor

22. Dezember 2025

Straftaten im Internet sollen besser aufgeklärt werden können. Internetanbieter sollen deshalb verpflichtet werden, die an ihre Kunden vergebenen Internetprotokoll-Adressen (IP-Adressen) für drei Monate vorsorglich zu sichern. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz heute veröffentlicht. Der Gesetzentwurf sieht außerdem ein neues Ermittlungsinstrument vor: die Sicherungsanordnung. Mit ihr sollen Telekommunikationsanbieter anlassbezogen verpflichtet werden können, weitere Verkehrsdaten für drei Monate zu sichern. Darüber hinaus schlägt der Gesetzentwurf eine Erleichterung der Funkzellenabfrage vor.

Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Stefanie Hubig erklärt dazu:

„Wir müssen Kriminalität im Internet wirksamer bekämpfen. Täter kommen viel zu oft davon, vor allem bei Kinderpornographie, Online-Betrug und strafbarem Hass im Netz. Das wollen wir ändern. Internetanbieter nehmen wir stärker in die Pflicht: Sie sollen IP-Adressen vorsorglich drei Monate speichern. Denn IP-Adressen sind oft die einzigen Spuren, die Täter im digitalen Raum hinterlassen. Die IP-Adressenspeicherung kann den Ermittlern entscheidend helfen: Sie sorgt dafür, dass digitale Spuren auch später noch verfolgt werden können, wenn das für die Aufklärung einer Straftat erforderlich ist. Der Schutz und die Wahrung der Grundrechte sind für mich dabei sehr wichtig. Die Vertraulichkeit von Kommunikation bleibt strikt gewahrt. Bewegungs- und Persönlichkeitsprofile sind ausgeschlossen. Es geht uns um eine Stärkung der Strafverfolgung – und das strikt im Rahmen unserer Verfassung und des Europarechts. Mit unserem Gesetzentwurf wollen wir eine jahrelange Debatte zu einem guten Ergebnis führen. Wir schaffen eine Lösung, die wirksam ist und gleichzeitig die Freiheit im Netz wahrt.“

Im Einzelnen sieht der Gesetzentwurf folgende Regelungen vor:

Vorsorgliche Speicherung von IP-Adressen

Internetzugangsdiensteanbieter sollen verpflichtet werden, die an Anschlussinhaber vergebenen IP-Adressen drei Monate zu speichern. Die Pflicht soll sich auf weitere Daten wie die Portnummern erstrecken, sofern dies für die eindeutige Zuordnung der IP-Adresse zu einem Anschlussinhaber erforderlich ist. Standortdaten und andere Verkehrsdaten dürfen nicht anlasslos gespeichert werden. Bisher speichern die Internetzugangsdiensteanbieter die IP-Adresse und die Portnummern ihrer Kundinnen und Kunden nur, soweit und solange dies für betriebliche Zwecke erforderlich ist. Daher verlaufen bisher viele Abfragen der Ermittlungsbehörden nach der Identität des hinter einer ermittlungsrelevanten IP-Adresse stehenden Anschlussinhaber ergebnislos.

Sicherungsanordnung von sonstigen Verkehrsdaten

Strafverfolgungsbehörden sollen künftig bei Telekommunikationsanbietern die Sicherung von Verkehrsdaten anordnen können, sofern und solange die rechtlichen oder tatsächlichen Voraussetzungen für eine Datenerhebung noch nicht vorliegen. Die Anordnung der Sicherung soll für bis zu drei Monate erfolgen und bei richterlichem Beschluss um bis zu drei Monate verlängert werden können. So soll verhindert werden, dass Daten gelöscht werden, die für die Behörden wichtige Ermittlungsansätze bieten. Entsprechende Befugnisse sind auch für das Bundeskriminalamt sowohl in seiner Funktion als Zentralstelle als auch für die Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus vorgesehen.

Neuregelung der Funkzellenabfrage

Die Strafverfolgungsbehörden können künftig bei Straftaten von auch im Einzelfall erheblicher Bedeutung eine Funkzellenabfrage durchführen. Bisher ist dies nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nur bei besonders schweren Straftaten möglich.

Der Gesetzentwurf wurde heute an die Länder und Verbände versendet und auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz veröffentlicht. Die interessierten Kreise haben nun Gelegenheit, bis zum 30. Januar 2026 Stellung zu nehmen. Die Stellungnahmen der Verbände werden auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz veröffentlicht.

Den Gesetzentwurf sowie ein Informationspapier finden Sie hier.


Bild/Quelle: https://depositphotos.com/de/home.html