
Das FBI kauft wieder Standort- und Bewegungsdaten von US-Bürgern über kommerzielle Datenbroker – und umgeht dabei die vom Supreme Court vorgeschriebene richterliche Kontrolle. FBI-Direktor Kash Patel bestätigte dies am Mittwoch vor dem Senat. Im Kongress wächst der parteiübergreifende Widerstand.
Bei einer Anhörung des Senats-Geheimdienstausschusses zur weltweiten Bedrohungslage hat FBI-Direktor Kash Patel eingeräumt, dass die Behörde aktiv kommerziell verfügbare Daten erwirbt – darunter Standort- und Bewegungsprofile von US-Bürgern. Es handelt sich um die erste offizielle Bestätigung dieser Praxis seit 2023, als der damalige Direktor Christopher Wray gegenüber Senatoren erklärte, das FBI habe Standortdaten zwar in der Vergangenheit gekauft, tue dies zum damaligen Zeitpunkt jedoch nicht mehr. Wie Politico berichtet, beziehen Datenbroker einen Großteil ihrer Informationen – einschließlich Standortdaten – aus gewöhnlichen Verbraucher-Apps und mobilen Spielen.
„Wir erwerben kommerziell verfügbare Informationen, die mit der Verfassung und dem Electronic Communications Privacy Act vereinbar sind“, sagte Patel vor dem Ausschuss. Die Daten hätten der Behörde „wertvolle Erkenntnisse“ geliefert. Konkrete Angaben dazu, in welchem Umfang oder für welche Ermittlungen die Daten eingesetzt werden, machte er nicht.
Wie Datenbroker den Gerichtsweg umgehen
Der Hintergrund der Praxis ist juristischer Natur: Seit einem Grundsatzurteil des Supreme Court aus dem Jahr 2018 sind Strafverfolgungsbehörden in den USA verpflichtet, für den Zugriff auf Standortdaten, die bei Mobilfunkanbietern gespeichert sind, einen richterlichen Durchsuchungsbefehl einzuholen. Diese Anforderung gilt jedoch nicht für Daten, die auf dem freien Markt erworben werden.
Genau hier setzen Datenbroker an: Sie aggregieren Informationen aus einer Vielzahl kommerzieller Quellen und bieten diese Behörden direkt zum Kauf an. Zu den typischen Datenquellen zählen:
- Verbraucher-Apps auf Smartphones und Tablets
- Mobile Spiele mit integrierter Standortabfrage
- Echtzeit-Bidding-Dienste (RTB) aus dem digitalen Werbeökosystem
Besonders RTB-Dienste spielen in diesem Zusammenhang eine zentrale Rolle. Sie bilden das technische Rückgrat der modernen Online- und Mobilwerbung: Beim Laden einer Website oder App werden in Millisekunden Gebote zwischen Werbenetzwerken ausgetauscht, um Werbeplätze zu versteigern. In diesem Prozess werden Nutzerdaten wie Standort, Geräte-ID und weitere identifizierbare Merkmale übertragen. Überwachungsunternehmen können diesen Datenstrom systematisch abgreifen und die gewonnenen Informationen anschließend bündeln und weiterverkaufen – an Datenbroker oder direkt an Behörden.
Andere Bundesbehörden ebenfalls involviert
Das FBI ist nicht die einzige Bundesbehörde, die auf diesem Weg an Nutzerdaten gelangt. Beim selben Hearing bestätigte James Adams, Direktor der Defense Intelligence Agency (DIA), dass auch seine Behörde kommerziell verfügbare Informationen einkauft.
Darüber hinaus zeigt ein internes Dokument des Heimatschutzministeriums (DHS), das dem Fachmedium 404 Media vorliegt, dass die US-Zoll- und Grenzschutzbehörde (CBP) RTB-Daten gezielt zur Verfolgung von Mobiltelefon-Standorten eingesetzt hat. Auch der Einwanderungsbehörde ICE soll der Zugang zu vergleichbaren Überwachungstools ermöglicht worden sein. Die Praxis scheint damit kein Einzelfall zu sein, sondern ein etabliertes Instrument mehrerer Bundesbehörden.
Parteiübergreifender Widerstand im Kongress
Im Kongress formiert sich Widerstand gegen den behördlichen Datenkauf ohne richterliche Kontrolle – und das über Parteigrenzen hinweg:
- Senator Ron Wyden (D-Ore.) und Senator Mike Lee (R-Utah) brachten am 13. März den Government Surveillance Reform Act in den Senat ein
- Das Gesetz würde Bundes- und Geheimdienstbehörden verpflichten, für den Erwerb persönlicher Daten von US-Bürgern einen richterlichen Durchsuchungsbefehl vorzulegen
- Eine inhaltlich entsprechende Initiative im Repräsentantenhaus stammt von den Abgeordneten Zoe Lofgren (D-Calif.) und Warren Davidson (R-Ohio)
Wyden nutzte die Anhörung, um den Kurs der Behörden scharf zu kritisieren. Den Datenzugriff ohne richterliche Anordnung bezeichnete er als klare Umgehung des Vierten Verfassungszusatzes, der US-Bürger vor unrechtmäßigen Durchsuchungen und Beschlagnahmungen schützt. Besonders ins Gewicht falle dabei der zunehmende Einsatz von Künstlicher Intelligenz, mit der Behörden große Mengen privater Daten systematisch auswerten könnten.
Befürworter verweisen auf öffentliche Verfügbarkeit der Daten
Nicht alle Mitglieder des Ausschusses teilen diese Einschätzung. Ausschussvorsitzender Tom Cotton (R-Ark.) verteidigte den Datenkauf mit einem pragmatischen Argument: Die fraglichen Informationen seien kommerziell frei verfügbar – jede Privatperson und jedes Unternehmen könne sie erwerben. Wenn das FBI dieselben Daten nutze, um Straftäter zu identifizieren und zu verfolgen – namentlich nannte Cotton Kinderschänder und Kartellführer – dann sei dies im Interesse der öffentlichen Sicherheit nicht nur vertretbar, sondern ausdrücklich erwünscht.
Diese Argumentation ist in der rechtspolitischen Debatte nicht neu: Kritiker halten ihr entgegen, dass die kommerzielle Verfügbarkeit von Daten keine staatliche Überwachung ohne richterliche Kontrolle legitimiere. Ob der Government Surveillance Reform Act im polarisierten Kongress eine Mehrheit findet, bleibt abzuwarten.
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