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EU untersucht Googles Umgang mit Nachrichtenverlagen

14. November 2025

Kommission prüft mögliche DMA-Verstöße durch Herabstufung journalistischer Inhalte

Verdacht: Herabstufung journalistischer Inhalte in der Google-Suche

Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren gegen Google eröffnet. Der Vorwurf: Das Unternehmen könnte gegen DMA-Vorgaben (Digital Markets Act) verstoßen, die faire, transparente und nichtdiskriminierende Bedingungen für den Zugang von Verlagen zur Google-Suche vorschreiben.

Im Fokus steht Googles „Richtlinie zum Missbrauch der Website-Reputation“. Diese Regel stuft Inhalte herab, die angeblich das Ranking manipulieren sollen – darunter auch Beiträge vertrauenswürdiger Medien, wenn diese Content kommerzieller Partner einbinden.

Die Kommission sieht darin ein potenzielles Risiko für Verlage, da solche Praktiken legitime Monetarisierungsmodelle wie Content-Kooperationen beeinträchtigen könnten.

DMA-Relevanz: Wenn Anti-Spam zur Wettbewerbsbremse wird

Die Prüfung zielt darauf ab, zu klären, ob Googles Vorgehen die unternehmerische Freiheit von Publishern einschränkt – insbesondere die Möglichkeit, mit Drittanbietern zu kooperieren, Geschäftsmodelle zu skalieren oder innovative Inhalte zu entwickeln.

Falls sich der Verdacht bestätigt, wäre Google möglicherweise nicht konform mit:

  • Artikel 6 Absatz 12 DMA: faire und nichtdiskriminierende Ranking-Bedingungen

  • Artikel 6 Absatz 5 DMA: Transparenz bezüglich Ranking-Kriterien

Die Kommission stellt klar: Die Einleitung des Verfahrens sei noch keine Feststellung der Schuld, aber ein ernstes Signal.

Googles Reaktion: „Fehlgeleitete Untersuchung“

Google weist die Vorwürfe zurück und warnt vor Risiken für Nutzer:

„Die heute angekündigte Untersuchung unserer Anti-Spam-Maßnahmen ist fehlgeleitet und birgt die Gefahr, Millionen europäischer Nutzer zu schaden.“

Zudem verweist der Konzern auf ein deutsches Gerichtsurteil, das eine ähnliche Klage abgewiesen habe. Aus Googles Sicht seien die Richtlinien gültig, angemessen und einheitlich angewendet worden.

Was jetzt passiert: 12 Monate Prüfzeit – bis zu 20 % Umsatzstrafe möglich

Die EU-Kommission will den Fall innerhalb von zwölf Monaten klären. Findet sie Anzeichen einer Nichtkonformität, erhält Google zunächst eine Mitteilung über die vorläufigen Ergebnisse sowie mögliche Auflagen.

Im Ernstfall drohen empfindliche Sanktionen:

  • Bis zu 10 % des weltweiten Jahresumsatzes bei Verstößen

  • Bis zu 20 % bei wiederholten Verstößen

  • Strukturelle Maßnahmen bei systematischer Nichteinhaltung, z. B.:

    • Veräußerung von Unternehmensbereichen

    • Erwerbsverbote für weitere Dienste

Die EU zeigt sich damit entschlossen, die DMA-Regulierung durchzusetzen – insbesondere gegenüber sogenannten Gatekeepern, zu denen Google seit September 2023 offiziell zählt.

Hintergrund: DMA als neue Leitplanke für digitale Ökosysteme

Das Gesetz über digitale Märkte (DMA) verpflichtet große Plattformbetreiber, faire Marktbedingungen zu gewährleisten. Google musste seine Suchmaschine bis zum 7. März 2024 vollständig DMA-konform ausrichten.

Da Suchmaschinen als kritische Schnittstellen zwischen Nutzern und Inhalteanbietern gelten, stehen Ranking-Mechanismen besonders unter Beobachtung.

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Bild/Quelle: https://depositphotos.com/de/home.html

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