Share
Beitragsbild zu Bundestag beschließt Gesetz zur Umsetzung des Data Act

Bundestag beschließt Gesetz zur Umsetzung des Data Act

26. März 2026

Deutschland hat den gesetzlichen Rahmen für die nationale Anwendung des europäischen Data Acts geschaffen. Mit der Verabschiedung des Durchführungsgesetzes im Bundestag übernimmt die Bundesnetzagentur die zentrale Aufsicht – ein Schritt, den die Digitalwirtschaft zwar begrüßt, an den sie aber klare Erwartungen knüpft.

Der Bundestag hat das Durchführungsgesetz zum europäischen Data Act verabschiedet. Es legt den nationalen Umsetzungsrahmen für ein EU-Regelwerk fest, das seit dem 12. September 2025 in weiten Teilen unmittelbar anwendbar ist. Deutschland setzt dabei auf eine schlanke Lösung: Auf nationale Sonderregelungen wurde verzichtet. Die Aufsicht wird zentral bei der Bundesnetzagentur gebündelt.

Für Unternehmen bedeutet das: Es gibt künftig eine klare Anlaufstelle für Fragen rund um die Umsetzung des Data Acts – ein Umstand, den die Branche lange eingefordert hatte.

Digitalwirtschaft begrüßt Gesetz – mahnt aber zur Unterstützung

Der Digitalverband Bitkom bewertet die Verabschiedung grundsätzlich positiv. Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst bezeichnet das Gesetz als „überfällig“ und hebt hervor, dass die zentrale Aufsicht durch die Bundesnetzagentur Unternehmen die dringend benötigten Ansprechpartner liefere.

Gleichzeitig formuliert der Verband eine deutliche Erwartung: Die Aufsichtsbehörde müsse Unternehmen aktiv bei der Umsetzung begleiten – nicht als bürokratische Bremse wirken. Denn viele Regelungen des Data Acts seien in der Praxis noch nicht abschließend auslegbar und erforderten Orientierung.

Umsetzungsdruck in der Praxis: Zahlen belegen Belastung

Eine aktuelle Bitkom-Erhebung unter betroffenen Unternehmen verdeutlicht das Ausmaß des Umsetzungsaufwands:

  • 66 Prozent der Unternehmen, die vom Data Act betroffen sind oder mit der Umsetzung begonnen hatten, berichten von hohem Aufwand
  • 75 Prozent gaben an, dass ihnen dadurch Zeit für Innovationsvorhaben fehlt
  • Auch auf EU-Ebene wird Nachbesserungsbedarf gesehen – konkret beim Schutz von Geschäftsgeheimnissen, bei den Regelungen zum Cloud-Anbieterwechsel sowie bei Übergangsfristen für bereits bestehende Verträge

Diese Zahlen unterstreichen, dass das Gesetz zwar formal in Kraft ist, die praktische Handhabung für viele Unternehmen aber noch erhebliche Fragen aufwirft.

Daten als ungenutztes Potenzial – Data Act als Hebel

Neben dem Umsetzungsdruck betont Bitkom das wirtschaftliche Potenzial, das der Data Act für die europäische Datenwirtschaft entfalten kann. Durch erleichterten Datenaustausch zwischen Unternehmen und Branchen könnten neue Dienstleistungen entstehen – etwa im Bereich Künstliche Intelligenz oder bei datengetriebenen Geschäftsmodellen.

Der Handlungsbedarf in deutschen Unternehmen ist dabei erheblich, wie eine weitere Bitkom-Umfrage zeigt:

  • 40 Prozent aller Unternehmen ab 20 Beschäftigten in Deutschland haben Schwierigkeiten, neue digitale Produkte oder Dienstleistungen zu entwickeln
  • 34 Prozent verzichten vollständig auf die Entwicklung solcher Angebote
  • 61 Prozent nutzen die ihnen verfügbaren Daten bislang kaum oder gar nicht

Der Data Act könnte hier einen strukturellen Wandel anstoßen: Er gibt Unternehmen und Nutzenden Rechte an Daten vernetzter Geräte und schafft damit die Grundlage für neue datenbasierte Angebote.

Was der EU Data Act konkret regelt

Der Data Act ist im Januar 2024 in Kraft getreten und seit September 2025 weitgehend anwendbar. Er greift in mehrere Bereiche des Datenwirtschaftsrechts ein:

  • Cloud-Wechsel: Erleichterung des Wechsels zwischen Cloud-Anbietern, um Abhängigkeiten zu reduzieren
  • Behördenzugriff: Ermöglicht staatlichen Stellen unter definierten Voraussetzungen den Zugriff auf Unternehmensdaten in Ausnahmesituationen
  • Vertragsrecht: Macht Vorgaben für Vertragsklauseln rund um Datenweitergabe und -nutzung
  • Gerätedaten: Räumt Unternehmen und Endnutzenden Rechte an Daten ein, die durch vernetzte Geräte erzeugt werden – Grundlage für neue Dienstleistungen und Geschäftsmodelle
  • KI und Innovation: Schafft Rahmenbedingungen für den Einsatz von Daten beim Training von KI-Modellen und bei der Entwicklung neuer Services

Orientierungshilfen für die Umsetzung

Bitkom hat zwei kostenlose Leitfäden veröffentlicht, die Unternehmen aller Branchen und Größen bei der praktischen Anwendung des Data Acts unterstützen sollen:

  • „Umsetzungsleitfaden zum Data Act“: Erläutert die einzelnen Regelungen, gibt konkrete Praxistipps und beantwortet zentrale Fragen zur Umsetzung. Erarbeitet von Expertinnen und Experten aus der Bitkom-Mitgliedschaft. Kostenlos verfügbar unter bitkom.org/Umsetzung-des-Data-Act
  • „Chancen im Data Act“: Zeigt konkrete Anwendungsfälle und Geschäftsmöglichkeiten auf – von der Nutzung von IoT-Daten über neue Services bis hin zum Training von KI-Modellen. Verfügbar unter bitkom.org/Chancen-im-Data-Act

Bild/Quelle: https://depositphotos.com/de/home.html

Folgen Sie uns auf X

Folgen Sie uns auf Bluesky

Folgen Sie uns auf Mastodon

Hamsterrad Rebell – Cyber Talk