Das Bundeskabinett hat das nationale Durchführungsgesetz zur europäischen KI-Verordnung verabschiedet. Damit steht fest, welche deutschen Behörden künftig für Überwachung, Umsetzung und Unternehmensberatung im Bereich Künstliche Intelligenz verantwortlich sind. Der Digitalverband Bitkom mahnt effiziente Prozesse an.
Die Bundesregierung hat die rechtlichen Grundlagen für die nationale Anwendung des AI Act geschaffen. Das vom Kabinett beschlossene Gesetz definiert die behördlichen Zuständigkeiten für Kontrolle, Durchsetzung und Begleitung von Firmen im KI-Bereich.
Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst betont, dass die konkrete Ausgestaltung darüber entscheidet, ob die Regelung Innovation fördert oder zusätzliche administrative Lasten schafft. Deutschland verfüge bereits über eine vielschichtige Behördenlandschaft mit verteilten Kompetenzen zwischen Bund, Ländern und Fachbereichen. Die Bundesnetzagentur als koordinierende Instanz in einem Netzwerk verschiedener Ämter zu etablieren, sei ein praktikables Vorgehen.
Entscheidend sei nun, dass die Zusammenarbeit zwischen den Institutionen zeitnah, wirksam und berechenbar funktioniere. Die beteiligten Stellen müssten so organisiert werden, dass Beratungsleistungen, Abstimmung und Marktaufsicht tatsächlich greifen. Wintergerst fordert schlanke Organisationsformen, rationelle Abläufe und den umfassenden Einsatz von KI-Technologie in den Behörden selbst. Nur so könnten die vorgesehenen rund 60 zusätzlichen Stellen die umfangreichen Aufgaben bewältigen.
Ohne technologische Unterstützung und angemessene personelle Ausstattung drohe Regulierung zur Blockade zu werden. Besonders die geplanten Prüfstellen dürften nicht zum Engpass geraten. Unternehmen müssen KI-Anwendungen, die der AI Act als Hochrisikosysteme einstuft, häufig durch unabhängige Institutionen zertifizieren lassen. Diese benötigen vorab eine behördliche Anerkennung. Verzögerungen an dieser Stelle würden technologische Entwicklungen in kritischen Anwendungsfeldern verlangsamen.
Wintergerst verweist auf die Medizinprodukteverordnung als warnendes Beispiel. Dort hätten langwierige Prozesse Neuerungen gehemmt und letztlich der medizinischen Versorgung geschadet. Solche Entwicklungen müssten bei der AI Act-Umsetzung vermieden werden.
Zusätzlich könnten innovationsorientierte Reallabore für KI Unternehmen unterstützen, neue Anwendungen auf den Markt zu bringen – mit niedrigen Einstiegshürden, digitalisierten Verfahren und verbindlichen Rückmeldungen innerhalb von 30 Tagen.
Auch spannend:
Bild/Quelle: https://depositphotos.com/de/home.html
