
Aufgrund der Corona-Pandemie sollen alle Menschen ihre direkten Kontakte einschränken. Das bedeutet auch, dass die meisten nun zu Hause bleiben.
Wann immer es geht, schicken Unternehmen und Behörden ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ins Homeoffice. Auf was muss man achten, um auch zu Hause die Datenschutzanforderungen zu erfüllen?
Marit Hansen, die Landesbeauftragte für Datenschutz Schleswig-Holstein, berichtet von zahlreichen Anfragen zum Thema Homeoffice: „Für viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter heißt es gerade: Ab sofort Homeoffice!
Viele Unternehmen und Behörden kannten dies bisher gar nicht oder nur in Ausnahmefällen. Deswegen wird vielerorts gerade improvisiert, um den Betrieb am Laufen zu halten und dabei die Bedürfnisse aller Beschäftigten möglichst gut zu erfüllen.“
Die Unternehmen und Behörden, die bereits über die technische Ausstattung und die organisatorischen Anweisungen für Homeoffice-Arbeitsplätze verfügen, haben meist nur noch geringen Anpassungsbedarf. Für die anderen stellen sich nun aber viele Fragen. An was müssen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter denken, damit ihr Homeoffice nicht zu einem Datenschutzrisiko wird? Aus diesem Grund veröffentlicht Hansens Dienststelle, das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD), die wichtigsten Regeln und Maßnahmen für das Arbeiten im Homeoffice auf der Webseite:
„Datenschutz: Plötzlich im Homeoffice – was nun?“:
https://www.datenschutzzentrum.de/uploads/it/uld-ploetzlich-homeoffice.pdf
Hansen betont die Wichtigkeit: „Wer spontan ins Homeoffice geschickt wird, hat oft nicht im Blick, wie sich die personenbezogenen Daten vor unbefugten Zugriffen zu Hause, beim Transport oder bei der Datenübertragung schützen lassen. Technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen sind wichtig für das Arbeiten am Computer, mit Papierdokumenten oder auch beim Telefonieren. Und für den Fall, dass doch einmal eine Datenpanne passiert, müssen alle Beschäftigten wissen, wem sie dies melden. Achtung: Nicht alle Tätigkeiten dürfen im Homeoffice geleistet werden – beispielsweise schließen dies einige Auftragsverarbeitungsverträge aus.“
Die Hilfestellungen des ULD sollen für die nächste Zeit Orientierung geben. Hansen rät dazu, dass diejenigen Unternehmen und Behörden, die noch keine schriftlichen Regeln für das Arbeiten von zu Hause aus erstellt haben, dies nun nachholen.
Die Informationen der Landesbeauftragten für Datenschutz zu Themen der Corona-Pandemie werden unter dem folgenden Link bereitgestellt und regelmäßig aktualisiert:
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