
Die Piratenpartei Hessen reicht am 02.07.2019 Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gegen den sogenannten „Hessentrojaner“ der schwarz-grünen Landesregierung ein.
Nähere Informationen zum Trojaner, der Beschwerde, und weiteren Hintergründen finden sich auf der Webseite: www.piratenpartei-hessen.de/blog/2019/06/26/hessentrojaner/
Der beauftragte Rechtsanwalt Dr. Peter Spengler erklärt die Hauptkritik an der Novellierung des hessischen Polizeigesetzes wie folgt: „Das Grundgesetz verpflichtet den Staat, die Integrität und Vertraulichkeit informationstechnischer Systeme zu gewährleisten. Ihn trifft eine Schutzpflicht für die sichere Nutzung von PCs und Smartphones genauso wie für die Verlässlichkeit digitaler Infrastrukturen. Staatstrojaner untergraben diesen Schutz. Vor allem dann, wenn digitale Sicherheitslücken als Hintertür für Online-Durchsuchungen offen gehalten werden, verstärkt der Staat Gefahren für die Allgemeinheit und den Einzelnen, statt sie in Erfüllung seiner Schutzpflicht zu bekämpfen.“
Die Piratenpartei lehnt das Offenhalten von Hintertüren in IT-Systemen ab. Sie steht auf dem Standpunkt, dass Bürgerrechte bewahrt und die Sicherheit von IT-Infrastruktur gewährleistet werden müssen. Der hessische Landesverband sieht sich zum Gang nach Karlsruhe gezwungen, da die schwarz-grüne Landesregierung beides mit der neu geschaffenen gesetzlichen Grundlage für den Hessentrojaner massiv untergräbt.
Der Beschwerdeführer Helge Herget, Vorsitzender des Kreisverbands Offenbach, erklärt: „Die Angriffe auf meine Freiheitsrechte werden immer umfangreicher. Mit dem neuen Hessischen Polizeigesetz haben wir jetzt eine Situation, die uns direkt in den totalitären Überwachungsstaat führen kann. Ich als hessischer Bürger möchte meine Freiheiten geschützt und bewahrt wissen.“
Der zweite Beschwerdeführer Gregory Engels, Stadtverordneter der PIRATEN in Offenbach, ergänzt: Ich habe mit russischen Aktivisten zusammen das Portal Ruleaks.net betrieben, wo anonyme Whistleblower Veröffentlichungen eingereicht haben. Ich bin auch rechtlicher Besitzer der Domain ‚rublacklist.net‘, die von der NGO Roskomsvoboda benutzt wird, und in dessen Namen ich Russland vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verklagt habe. Außerdem habe ich Kontakte zu Aktivisten und Dissidenten in weiteren Ländern. Ich bin mir sicher, dass sich verschiedene Geheimdienste dafür interessieren, und bin daher auf Integrität meiner IT angewiesen.“
Der politische Geschäftsführer der Piratenpartei Hessen, Dr. Aljoscha Kreß, kommentiert: „Man muss sich das mal vorstellen: Das wäre, als ob die Polizei mit organisierten Autodieben gemeinsame Sache macht und ihnen die neusten Tricks zum Schlösserknacken abkauft. Anstatt diese Schwachstellen den Autoherstellern zu melden, nutzt man sie zum heimlichen Durchsuchen von Kofferräumen. Resultat ist, dass eines Morgens tausende Menschen ihr Auto als gestohlen melden werden, weil die Tricks bekannt wurden!“
Die Piratenpartei sieht sich als parlamentarischer Arm von Datenschützern und netzpolitischen Initiativen. Ihr neugewählter Vertreter im EU-Parlament, Dr. Patrick Breyer, hat bereits mehrere erfolgreiche Verfassungsbeschwerden beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht. „Der Raubbau an unseren Freiheitsrechten gefährdet im Zeitalter der digitalen Revolution sowohl unsere Freiheit als auch unsere Sicherheit. Wie groß die Gefahren unsicherer Informationstechnik sind, haben CDU und Grüne in Hessen offensichtlich nicht verstanden. Der letzte Ausweg ist in dieser Situation Karlsruhe.“
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