
Um Produkte und Managementsysteme, die zertifiziert werden sollen, evaluieren und prüfen zu können sowie entsprechende Audits durchzuführen, werden in Unternehmen und Behörden qualifizierte Personen benötigt. Sie werden vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) auf Basis des BSI-Gesetzes zertifiziert. Dafür muss von einer natürlichen Person ein Zertifizierungsantrag gestellt werden.
Im Rahmen der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) hat das BSI jetzt in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) das Antragsverfahren digitalisiert. „Interessenten können nun über Online-Formulare im Bundesportal einfach, schnell und bequem beantragen, in das BSI-Zertifizierungsverfahren aufgenommen zu werden“, freut sich BSI-Präsident Arne Schönbohm. „Als zentrale Zertifizierungsstelle für IT-Sicherheit in Deutschland gehen wir damit einen weiteren Schritt in die konsequente Digitalisierung unserer Dienstleistungen.“
Eine Personenzertifizierung ist zwingend erforderlich, wenn jemand im Rahmen eines BSI-Zertifizierungsverfahrens zum Beispiel als Auditor tätig sein möchte oder bei einem vom BSI zertifizierten IT-Sicherheitsdienstleister beschäftigt ist. Insgesamt bietet das BSI derzeit neun personenbezogene Zertifizierungen online an. Innerhalb der dreijährigen Zertifizierungsphase wird die Kompetenz der Personen gefördert und durch Erfahrungsaustausch aufrechterhalten.
Die Zertifizierungen richten sich in der Regel an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von IT-Sicherheitsdienstleistern. Aber auch außerhalb dieser Bereiche haben zertifizierte Personen einen Nutzen von der Zertifizierung. Beispielsweise werden zertifizierte IT-Grundschutzberater regelmäßig bei Projekten im gesetzlich geregelten Bereich sowie in der freien Wirtschaft, zum Beispiel bei IT-Sicherheitsprojekten, herangezogen. Die Zertifizierung dient dabei als Fachkundenachweis und erhöht die Reputation der Mitarbeiterin oder des Mitarbeiters bzw. des Unternehmens, bei dem die Person beschäftigt ist.
Ziel des Verfahrens ist es, kompetente Personen in den verschiedenen Geltungsbereichen bereitzustellen sowie die Qualität und Vergleichbarkeit der Evaluierungen, Prüfungen und Audits sicherzustellen.
Fachartikel

Cyberkriminelle nutzen GitHub zur Verbreitung von Schadsoftware

Coralogix launcht MCP-Server: Echtzeit-Zugriff für KI-Agenten auf Observability-Daten

Gesichtserkennung in Windows Hello for Business: Forscher decken neue Schwachstellen auf

DDoS-Gefahr wächst weiter: Cloudflare meldet Rekordwerte im neuen Quartalsbericht

Das M&A-Sicherheitshandbuch: 11 Fragen zur Bewältigung der Cybersicherheit bei Fusionen und Übernahmen
Studien

Bevor der erste Dominostein fällt: Cyberwarfare am Scheideweg

KI-Gesetzgebung: EU vs. USA – Wo stehen wir aktuell?

Quantencomputing rückt näher: Unternehmen bereiten sich auf das Ende heutiger Verschlüsselung vor

Report: Unternehmen bei SaaS-Sicherheit schlecht vorbereitet – Risiken durch KI-Anwendungen nehmen zu

Chief AI Officer als Erfolgsfaktor: Studie zeigt bis zu 36 % höheren ROI bei KI-Investitionen
Whitepaper

Digitalisierung und Sicherheit im Fokus: Initiative überreicht Abschlussbericht an Bundespräsidenten

ISACA veröffentlicht Leitfaden zu NIS2 und DORA: Orientierungshilfe für Europas Unternehmen

CISA und US-Partner warnen kritische Infrastrukturen vor möglichen Cyberangriffen aus dem Iran

Dating-Apps: Intime Einblicke mit Folgen
