
Gründung der FITKO – Digitalisierungsbudget von 180 Mio. € + Am heutigen Tag (01.10.2019) ist der Erste Staatsvertrag zur Änderung des Vertrages über die Errichtung des IT-Planungsrats und über die Grundla-gen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern – Vertrag zur Ausführung von Artikel 91c GG – in Kraft getreten.
Damit wird zum 1. Januar 2020 die Föderale IT-Kooperation (FITKO) als Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) in Frankfurt/Main errichtet. Zudem haben sich Bund und Länder darauf verständigt, für die Jahre 2020 bis 2022 ein Digitalisierungsbudget im Umfang von bis zu 180 Millionen Euro zur Verfügung zu stellen.
Die FITKO bildet den operativen Unterbau des IT-Planungsrats und hat schwerpunktmäßig folgende Aufgaben:
- Bündelung sämtlicher föderaler Aktivitäten zur Digitalisierung der Verwaltung
- Koordinierung und Controlling der Projekte und Produkte des IT-Planungsrats
- Koordinierung der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG)
- Konzeption und Weiterentwicklung der föderalen IT-Architektur.
Ein vorläufiger Betrieb wurde mit dem Aufbaustab FITKO etabliert, der den IT-Planungsrat bereits jetzt unter anderem bei der Umsetzung des OZG unterstützt.
Mit dem Digitalisierungsbudget sollen Projekte und Produkte für die Digitalisierung von Verwaltungsleistungen, die auf allen föderalen Ebenen zum Einsatz kommen, unterstützt werden. Damit werden die bereits angelaufenen Arbeiten zur Umsetzung des OZG unterstützt. Bund und Länder sind danach verpflichtet, ihre Verwaltungsleistungen bis Ende 2022 auch elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten.
Henning Lühr, Vorsitzender des IT-Planungsrats:„Ich freue mich sehr, dass der Bund und alle Länder es nach langjährigen intensiven Diskussionen geschafft haben, die FITKO zu gründen. Bereits im laufenden Jahr hat der Aufbaustab FITKO bei der Umsetzung des OZG wichtige Unterstützungsarbeiten geleistet. Mit der Errichtung der FITKO wird der IT-Planungsrat immer mehr zur Schaltzentrale in der Zusammenarbeit von Bund und Ländern bei der Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung. Die Verpflichtung von Bund und Ländern zur Bereitstellung des Digitalisierungsbudgets in Höhe von 180 Millionen Euro bis 2022 unterstreicht, dass die Verwaltungen mit Hochdruck daran arbeiten, das Onlinezugangsgesetz erfolgreich umzusetzen. Ziel ist es, dass die Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen schnell und einfach digitale Services der Verwaltung nutzen können.“
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