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Beitragsbild zu Bitkom zum EuGH-Urteil über voreingestellte Cookies

Bitkom zum EuGH-Urteil über voreingestellte Cookies

Weitreichende Auswirkungen für alle Internetnutzer und zahlreiche Webseitenbetreiber

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass Internetnutzer dem Setzen von Cookies aktiv zustimmen müssen. Eine voreingestellte Zustimmung zum Speichern der Daten auf dem Rechner ist nach dem Urteil der Richter unzulässig. Dazu erklärt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder:

„Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs hat weitreichende Auswirkungen für Internetnutzer und Tausende Webseitenbetreiber in Deutschland. Cookies können künftig nicht mehr mit einem Hinweis an den Nutzer automatisch gesetzt werden, sondern erfordern seine ausdrückliche Zustimmung. Neben dem nach wie vor hohen Umsetzungsaufwand infolge der Datenschutz-Grundverordnung bedeutet das für unzählige Webseitenbetreiber eine erneute Mehrbelastung. Auch für die Nutzer wird das Surfen im Netz umständlicher. Wer weiterhin den Komfort von Cookies genießen möchte, muss dafür ausdrücklich eine Einwilligung erteilen – mit zusätzlichen Klicks. Cookies können einen echten Mehrwert sowohl für Internetnutzer als auch für Webseitenbetreiber bieten. Dazu zählen etwa Warenkorb-Cookies, das Merken von Spracheinstellungen oder auch die Webseitenanalyse über Cookies. Cookies machen das Surfen schneller und bequemer. Webseitenbetreiber, etwa von Online-Shops, können mit Cookies ihr Angebot noch besser an die Bedürfnisse der Kunden anpassen.“

Cookies sind bei Internetnutzern umstritten. 54 Prozent der Internetnutzer gaben in einer repräsentativen Bitkom-Studie 2018 an, Cookies in ihren Browser-Einstellungen zu löschen. Vier von zehn Internetnutzern (39 Prozent) zeigten sich genervt von Cookie-Bannern, fast ein Drittel (31 Prozent) sah dagegen darin eine wichtige Information. Bei Cookies handelt es sich um Textdateien, die beim Aufrufen einer Webseite auf einem Computer oder anderen Endgeräten mit Internetzugang wie Smartphones abgelegt werden. Verwaltet werden Cookies über den Browser, mit dem man die Webseite aufruft. Cookies speichern Informationen über den Webseiten-Besuch wie etwa die Verweildauer, die aufgerufenen Unterseiten oder die Eingabe eines Suchbegriffs. Bei jedem Aufruf liest die Webseite vorhandene Cookies aus und verwendet diese bei Bedarf. So merkt sich der Browser beispielsweise die Login-Daten und fügt diese bei jedem Besuch der Internetseite automatisch ein.

Hinweis zur Methodik: Grundlage der Angaben ist eine Umfrage, die Bitkom Research 2018 im Auftrag des Bitkom durchgeführt hat. Dabei wurden 1.009 Internetnutzer befragt. Die Umfrage ist repräsentativ. Die Frage lautete: „Bitte sagen Sie mir, inwiefern sie den folgenden Aussagen zu Cookies bzw. Cookie-Bannern zustimmen.“

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