
Heute hat die Kommission Untersuchungen wegen Nichteinhaltung des Digital Markets Act (DMA) eingeleitet, und zwar in Bezug auf die Regeln von Alphabet zur Steuerung in Google Play und zur Selbstpräferenzierung in der Google-Suche, die Regeln von Apple zur Steuerung im App Store und den Auswahlbildschirm für Safari sowie das „Pay-or-Consent-Modell“ von Meta.
Die Kommission vermutet, dass die von diesen Gatekeepern ergriffenen Maßnahmen nicht ausreichen, um ihren Verpflichtungen aus dem DMA wirksam nachzukommen.
Darüber hinaus hat die Kommission Prüfverfahren eingeleitet, die sich auf die neue Gebührenstruktur von Apple für alternative App-Stores und die Ranking-Praktiken von Amazon auf seinem Marktplatz beziehen. Schließlich hat die Kommission die Gatekeeper angewiesen, bestimmte Dokumente aufzubewahren, um die wirksame Umsetzung und Einhaltung ihrer Verpflichtungen zu überwachen.
Steuerungsregeln von Alphabet und Apple
Die Kommission hat ein Verfahren eingeleitet, um zu prüfen, ob die von Alphabet und Apple im Zusammenhang mit ihren Verpflichtungen in Bezug auf App-Stores ergriffenen Maßnahmen gegen das DMA verstoßen. Gemäß Artikel 5 Absatz 4 des DMA müssen Gatekeeper App-Entwicklern erlauben, Verbraucher kostenlos zu Angeboten außerhalb der App-Stores der Gatekeeper zu „leiten“.
Die Kommission hat Bedenken, dass die Maßnahmen von Alphabet und Apple möglicherweise nicht vollständig mit dem DMA vereinbar sind, da sie verschiedene Beschränkungen und Einschränkungen vorsehen. Diese schränken unter anderem die Möglichkeiten der Entwickler ein, frei zu kommunizieren und für Angebote zu werben und Verträge direkt abzuschließen, unter anderem durch die Erhebung verschiedener Gebühren.
Maßnahmen von Alphabet zur Verhinderung von Selbstpräferenzierung
Die Kommission hat ein Verfahren gegen Alphabet eingeleitet, um festzustellen, ob die Anzeige von Google-Suchergebnissen durch Alphabet dazu führen kann, dass die vertikalen Suchdienste von Google (z. B. Google Shopping, Google Flights, Google Hotels) gegenüber ähnlichen konkurrierenden Diensten bevorzugt werden.
Die Kommission befürchtet, dass die Maßnahmen, die Alphabet zur Einhaltung des DMA ergriffen hat, möglicherweise nicht gewährleisten, dass die auf der Suchergebnisseite von Google angezeigten Dienste Dritter im Vergleich zu den eigenen Diensten von Alphabet fair und diskriminierungsfrei behandelt werden, wie in Artikel 6 Absatz 5 des DMA gefordert.
Einhaltung der Verpflichtungen zur Nutzerauswahl durch Apple
Die Kommission hat ein Verfahren gegen Apple wegen seiner Maßnahmen zur Erfüllung der Verpflichtungen eingeleitet, i) Endnutzern die einfache Deinstallation von Softwareanwendungen auf iOS zu ermöglichen, ii) Standardeinstellungen auf iOS einfach zu ändern und iii) Nutzer mit Auswahlbildschirmen aufzufordern, die es ihnen effektiv und einfach ermöglichen müssen, einen alternativen Standarddienst, wie z. B. einen Browser oder eine Suchmaschine auf ihren iPhones, auszuwählen.
Die Kommission ist besorgt, dass die Maßnahmen von Apple, einschließlich der Gestaltung des Auswahlbildschirms für Webbrowser, die Nutzer daran hindern könnten, ihre Wahl der Dienste innerhalb des Apple-Ökosystems wirklich auszuüben, was einen Verstoß gegen Artikel 6(3) des DMA darstellt.
Metas „Bezahl-oder-Zustimmungs“-Modell
Schließlich hat die Kommission ein Verfahren gegen Meta eingeleitet, um zu untersuchen, ob das kürzlich eingeführte „Pay or Consent“-Modell für Nutzer in der EU mit Artikel 5 Absatz 2 des DMA vereinbar ist, der Gatekeeper dazu verpflichtet, die Zustimmung der Nutzer einzuholen, wenn sie beabsichtigen, ihre personenbezogenen Daten über verschiedene Kernplattformdienste hinweg zu kombinieren oder zu nutzen.
Die Kommission befürchtet, dass die durch Metas „Bezahl-oder-Zustimmungs“-Modell auferlegte binäre Wahlmöglichkeit keine echte Alternative darstellt, falls die Nutzer nicht zustimmen, wodurch das Ziel, die Anhäufung personenbezogener Daten durch Gatekeeper zu verhindern, nicht erreicht wird.
Weitere Untersuchungs- und Durchsetzungsmaßnahmen
Die Kommission ergreift auch andere Untersuchungsmaßnahmen, um Fakten und Informationen zu sammeln und zu klären, ob
- Amazon möglicherweise seine eigenen Markenprodukte im Amazon Store bevorzugt, was gegen Artikel 6 Absatz 5 des DMA verstößt, und
- Apples neue Gebührenstruktur und andere Geschäftsbedingungen für alternative App-Stores und den Vertrieb von Apps aus dem Internet (Sideloading) möglicherweise den Zweck seiner Verpflichtungen gemäß Artikel 6 Absatz 4 des DMA zunichte machen.
Die Kommission hat außerdem fünf an Alphabet, Amazon, Apple, Meta und Microsoft gerichtete Anordnungen zur Aufbewahrung von Unterlagen erlassen, in denen sie aufgefordert werden, Dokumente aufzubewahren, die zur Beurteilung der Einhaltung der Verpflichtungen aus dem DMA verwendet werden könnten, um verfügbare Beweise zu sichern und eine wirksame Durchsetzung zu gewährleisten.
Schließlich hat die Kommission Meta eine Verlängerung von sechs Monaten gewährt, um der Interoperabilitätsverpflichtung (Artikel 7 DMA) für Facebook Messenger nachzukommen. Die Entscheidung stützt sich auf eine spezifische Bestimmung in Artikel 7 Absatz 3 DMA und folgt einem begründeten Antrag von Meta. Facebook Messenger unterliegt weiterhin allen anderen DMA-Verpflichtungen.
Nächste Schritte
Die Kommission beabsichtigt, das heute eröffnete Verfahren innerhalb von 12 Monaten abzuschließen. Sollte sich dies nach der Untersuchung als gerechtfertigt erweisen, wird die Kommission die betroffenen Gatekeeper über ihre vorläufigen Ergebnisse informieren und die Maßnahmen erläutern, die sie in Betracht zieht oder die der Gatekeeper ergreifen sollte, um die Bedenken der Kommission wirksam auszuräumen.
Im Falle eines Verstoßes kann die Kommission Geldbußen in Höhe von bis zu 10 % des weltweiten Gesamtumsatzes des Unternehmens verhängen. Bei wiederholten Verstößen können diese Geldbußen bis zu 20 % betragen. Darüber hinaus kann die Kommission bei systematischen Verstößen auch zusätzliche Abhilfemaßnahmen ergreifen, wie z. B. die Verpflichtung eines Gatekeepers, ein Unternehmen oder Teile davon zu verkaufen, oder dem Gatekeeper den Erwerb zusätzlicher Dienstleistungen im Zusammenhang mit der systemischen Nichteinhaltung zu verbieten.
Hintergrund
Die DMA zielt darauf ab, bestreitbare und faire Märkte im digitalen Sektor zu gewährleisten. Sie reguliert Gatekeeper, d. h. große digitale Plattformen, die eine wichtige Schnittstelle zwischen gewerblichen Nutzern und Verbrauchern darstellen und aufgrund ihrer Position die Macht haben können, einen Engpass in der digitalen Wirtschaft zu schaffen.
Alphabet, Amazon, Apple, ByteDance, Meta und Microsoft, die sechs Gatekeeper, die von der Kommission im September 2023 benannt wurden, mussten bis zum 7. März 2024 alle DMA-Verpflichtungen vollständig erfüllen. Die Kommission hat die Compliance-Berichte, in denen die Maßnahmen der Gatekeeper zur Einhaltung der Vorschriften dargelegt werden, geprüft und Rückmeldungen von Interessenträgern eingeholt, unter anderem im Rahmen von Workshops.
Die heutigen förmlichen Verfahren wegen Nichteinhaltung gegen Alphabet, Apple und Meta wurden gemäß Artikel 20 DMA in Verbindung mit den Artikeln 13 und 29 DMA wegen Verstoßes gegen Artikel 5(2), 5(4), 6(3) und 6(5) DMA eröffnet.
Bild/Quelle: https://depositphotos.com/de/home.html
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