
Die Gesellschaft für Informatik (GI) e.V. hat die Fortsetzung der Gesetzgebungsaktivitäten zur sogenannten „Chatkontrolle“ bereits mehrfach kritisiert. Die EU-Kommission hält an den Plänen fest und greift entgegen aktueller EuGH-Rechtssprechung mit dem Gesetzesvorhaben zur Chatkontrolle vertrauliche Kommunikation frontal an.
Am Montag hat EU-Innenkommissarin Johansson eine Rechtsvorschrift vorgestellt, die Online-Diensteanbieter dazu verpflichten soll, digitale Kommunikation und Daten automatisch und wahllos auf potenzielles Material zur sexuellen Ausbeutung von Kindern zu überwachen und verdächtige Nutzer automatisch der Polizei zu melden. Die Gesellschaft für Informatik (GI) kritisiert, dass durch diese sogenannten „Chatkontrollen“ die private Kommunikation über Instant Messaging, Videokonferenzen, Chats und E-Mail-Dienste einer Massenüberwachung unterworfen wird und Hintertüren zu Ende-zu-Ende-verschlüsselten Kommunikationsdiensten erforderlich wären, während die Täter weiterhin geschlossene Foren, selbst gehostete Plattformen und P2P-Netzwerke nutzen könnten, ohne eine Entdeckung zu riskieren.
Prof. Dr. Hartmut Pohl, Sprecher des GI-Präsidiumsarbeitskreises Datenschutz und IT-Sicherheit: „Dieses Gesetzgebungsvorhaben zur weitgehend anlasslosen technischen Überwachung sämtlicher vertraulicher digitaler Kommunikation ist insbesondere im angesichts der jüngsten Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshof (EuGH) untragbar. Der EuGH hat in zwei wegweisenden Urteilen seine bisherige grundrechtsfreundliche Rechtsprechung fortgesetzt. Indem sich die EU-Kommission über die Urteile hinwegsetzt, verstößt sie in unseren Augen gegen ihre Pflicht als Hüterin der Europäischen Verträge.“
Im Urteil in der Rechtssache C-817/19 vom 19. August 2022 fordert das Gericht die Achtung der Grundrechte durch eine Beschränkung der in der Fluggastendaten-Überwachungsrichtlinie vorgesehenen Befugnisse auf das absolut Notwendige. Das Urteil verbietet ausdrücklich den Einsatz anlasslosem Scanning von Massendaten via Methoden der sogenannten Künstlichen Intelligenz (KI). Aus technischer Sicht sind solche Verfahren nach übereinstimmender Ansicht von GI und EuGH schon deshalb abzulehnen, weil sie aufgrund ihrer in der Natur der Sache liegenden Unschärfe von solchen KI-Verfahren zahllose Bürgerinnen und Bürger der EU ungerechtfertigten Verdächtigungen aussetzen werden.
In seinem Urteil in der Rechtssache C-793-19 und C-794-19 vom 20. September 2022 hat der EuGH geurteilt, dass das Unionsrecht einer allgemeinen und unterschiedslosen Vorratsdatenspeicherung von Verkehrs- und Standortdaten entgegensteht. Was für die Metadaten gilt, gilt natürlich erst recht für die von ihnen transportierten Inhalte.
Weitere Informationen finden Sie unter www.gi.de.
Weitere Informationen finden Sie unter https://pak-datenschutz.gi.de/
Fachartikel

So sichern Unternehmen ihre MFA-Workflows gegen die neuesten Cyberangriffe

Eine Festung im Datenmeer: Cloud-Immutabilität als Schild gegen Ransomware-Bedrohungen

Hohe Wirtschaftlichkeit dank Automatisierung und Künstlicher Intelligenz

Sechs Gründe für den Einsatz einer Firewall im Unternehmen

Passwort-Manager für MSP: Fünf wichtige Funktionen
Studien

Neue Trellix-Studie deckt auf: 63 Prozent der weltweiten CISOs nach Cyber-Attacke erneut betroffen

Studie: Fehlende Rechtssicherheit für Big Data und KI

Accenture-Umfrage: CEOs sehen ihre Unternehmen nicht gewappnet gegen Cyberangriffe

Neue ISACA-Studie: Geschäfts- und IT-Fachexperten besorgt über die Verwendung von generativer KI durch bösartige Akteure

Mehr als 50% der Unternehmen nutzt „archaische“ Excel-Tabellen für SAP-Änderungsmanagement – trotz SAPs Einstieg in generative KI
Whitepaper
Unter4Ohren

Unified-Endpoint Management und Mobile Threat Defense – die perfekte Ergänzung

Wie macht man SAP-Entwickler glücklich?

EZB Cyber Resilience Stress Test 2024: Wie resilient ist das europäische Bankensystem?

SAP RFC-Bausteine richtig absichern
