Die geplante Gesetzesinitiative der EU zum Schutz vor sexuellem Kindesmissbrauch im Internet wird kontrovers diskutiert. Angesichts der zunehmenden Verbreitung von pädokriminellem Content im Internet sind neue gesetzliche Regelungen unerlässlich. Dass innerhalb der europäischen Bevölkerung darüber Konsens dazu besteht, untermauert eine aktuelle Studie von Euromonitor.
Für Pädokriminelle ist Europa eine digitale Drehscheibe. Fast 90 Prozent aller Websites, die Content mit sexuellem Missbrauch von und sexualisierter Gewalt an Kindern beinhalten, liegen auf europäischen Servern. Die aktuell laufende Gesetzesinitiative der EU zum Schutz vor sexuellem Kindesmissbrauch soll die Verbreitung von pädokriminellem Online-Content unterbinden. Kontrovers diskutiert wird hier die Forderung, bei Verdachtsfällen eine Aufdeckungsanordnung einzuleiten als Basis, um private Kommunikation zu scannen.
Datenschützer kritisieren solche Maßnahmen, die in digitale End-to-End-Verschlüsselungen eingreifen, als unzulässigen Eingriff in die Privatsphäre. Die Zeit auf eine Einigung drängt. Tritt der Gesetzesentwurf bis August 2024 nicht in Kraft, läuft die von der EU beschlossene Interimsregelung auf. In der Praxis würde das bedeuten, dass selbst die Entdeckung von diesem kriminellen Content auf freiwillige private Initiative als illegal eingestuft werden könnte.
Innerhalb der europäischen Bevölkerung ist das Bewusstsein vorhanden, dass auf rechtlicher Seite akuter Handlungsbedarf besteht. Eine Auswertung von Euromonitor vom Juli kam zum Ergebnis, dass 92 Prozent der Befragten der Auffassung, dass Kinder immer größeren Risiken im Internet ausgesetzt sind und 73 Prozent den sexuellen Missbrauch von Kindern als weit verbreitetes Problem innerhalb Europas betrachten. 82 Prozent der befragten Personen stimmten der Einschätzung zu, dass die Kontrolle des Internetkonsums von Kindern durch die Eltern nicht ausreichen, um den von der Kommunikation via Internet ausgehenden Gefahren einen Riegel vorzuschieben.
In diesem Zusammenhang befürworten 87 Prozent der interviewten Personen die Aufdeckung des sexuellen Missbrauchs von Kindern durch Kontaktanbahnung über E-Mails und Chats. 83 Prozent stimmten der Aufdeckung über das Monitoring verschlüsselten Nachrichten zu.
In Artikel 34 der UN-Kinderrechtskonvention ist der Schutz vor sexuellem Missbrauch von Kindern und Jugendlichen verankert. Die im letzten Jahr gestartete Gesetzesinitiative der EU will die Verbreitung von Online-Content ebenso unterbinden wie die Kontaktanbahnung von Pädokriminellen an Minderjährige über das Internet.
Basis für die Präventions- und Schutzkonzepte ist die Risikoanalyse, zu der die Hosting-Provider und Social-Media-Plattformen angehalten wurden. Auf Basis der Risikoanalysen sollen unter dem Stichwort „Safety by Design“ digitale Schutzräume eingerichtet werden, welche die Content-Verbreitung blockieren und Cyber-Grooming unterbinden.
Wie auch immer das EU-Gesetz am Ende aussehen wird: Um die digitalen Schutzräume für Kinder zu schaffen, wird es kein willkürliches und undefiniertes Scannen der privaten Kommunikation und der auf Endgeräten versendeten Bildern und Videos geben. Die minderjährigen Internetuser selbst lehnen Maßnahmen ab, die in ihre Privatsphäre eingreifen. 80 Prozent der 13- bis 17-Jährigen in Deutschland, so haben Umfragen ergeben, wollen keine Chatkontrollen. Klar ist aber, dass Host-Provider und Plattformbetreiber Risikominderungspflichten erfüllen müssen. Um die potenziellen Gefahren für Minderjährige einzudämmen, ist eine zuverlässige Altersverifikation der Internet-User ein wichtiger Schritt. In den USA sind die Diskussionen schon weiter fortgeschritten. So soll in Kalifornien 2024 der California Age-Appropriare Design Code Act soll 2024 in Kraft treten. Dieser verpflichtet Onlineplattformen dazu, Sicherheitsbeschränkungen für User unter 18 Jahren zu installieren.