Medien berichten derzeit über einen IT-Sicherheitsvorfall bei einem Tochterunternehmen eines deutschen Energieversorgers. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) ist über den Vorfall informiert und hat diesen im Rahmen des Nationalen Cyber-Abwehrzentrums in Zusammenarbeit mit dem betroffenen Unternehmen analysiert und bearbeitet.
Es liegen derzeit keine Erkenntnisse vor, die auf eine Beeinträchtigung der kritischen Versorgungsdienstleistung des Unternehmens hindeuten. Der Generalbundesanwalt hat im Zusammenhang mit dem genannten Vorfall ein Ermittlungsverfahren eröffnet. Details über Art und Auswirkungen des Vorfalls sowie sonstige Informationen kann das BSI daher derzeit nicht zur Verfügung stellen.
Hierzu erklärt BSI-Präsident Arne Schönbohm: „Die Anzahl und Qualität der Cyber-Angriffe nimmt zu, auch Betreiber Kritischer Infrastrukturen sind verstärkt im Fokus. Als nationale Cyber-Sicherheitsbehörde arbeiten wir intensiv mit der KRITIS-Wirtschaft zusammen, um Schutzmaßnahmen zu verbessern und Cyber-Angriffe abzuwehren. Angesichts der zunehmenden Bedrohungslage und der zunehmenden Digitalisierung von Staat, Wirtschaft und Gesellschaft können wir uns Stillstand hier jedoch nicht leisten. Wenn wir auch in Zukunft einen starken und sicheren Standort Deutschland haben wollen, dann müssen wir mehr in Informations- und Cyber-Sicherheit investieren. Der im Koalitionsvertrag geplante Ausbau des BSI und des Nationalen Cyber-Abwehrzentrums sowie die Weiterentwicklung des IT-Sicherheitsgesetzes sind erste wichtige Schritte, die nun konsequent umgesetzt werden müssen.“
Internet: www.bsi.bund.de