Sicherheitseigenschaften von IT-Produkten transparent machen und Verbraucherinnen und Verbrauchern Orientierung geben – das ist das Ziel des IT-Sicherheitskenn-zeichens. Im Rahmen des 18. Deutschen IT-Sicherheitskongresses hat das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) heute das erste IT-Sicherheitskennzeichen übergeben. Der E-Mail-Diensteanbieter mail.de hat insgesamt vier IT-Sicherheitskennzeichen für vier verschiedene E-Mail-Dienste erhalten. Mail.de ist damit der erste Anbieter auf dem deutschen Verbrauchermarkt, der das Versprechen in die Sicherheit seiner Dienste durch das IT-Sicherheitskennzeichen für Verbraucherinnen und Verbraucher transparent macht. Nach der Erteilung wird das IT-Sicherheits-kennzeichen durch die BSI-Marktaufsicht stichprobenartig und anlassbezogen auf Einhaltung geprüft.
Dazu erklärt Arne Schönbohm:
„Ich freue mich, dass wir das erste IT-Sicherheitskennzeichen übergeben konnten. Es schafft Transparenz und gibt Orientierung. Wir geben damit ein deutliches Signal an den Verbrauchermarkt, dass Informationssicherheit ein wichtiges Argument für die Kauf- und Nutzungsentscheidung bei IT-Produkten ist. Wir sind überzeugt, dass wir mit dem IT-Sicherheitskennzeichen einen deutlichen Schritt zu mehr Sicherheit für die Verbraucherinnen und Verbraucher im Internet machen!“
Das BSI stellt mit dem IT-Sicherheitskennzeichen Verbraucherinnen und Verbrauchern eine Orientierung zur Verfügung, mit dem Sicherheitseigenschaften von IT-Produkten leichter beurteilt werden können. Das Kennzeichen schafft somit mehr Transparenz am Verbrauchermarkt und bietet Nutzerinnen und Nutzern die Möglichkeit vor dem Kauf von IT-Produkten eine informierte Kaufentscheidung zu treffen.
Das Kennzeichen verfügt über einen Link und einen QR-Code, die zu einer spezifischen Produktinformationsseite auf der Webseite des BSI führen. Auf dieser Webseite können sich Verbraucherinnen und Verbraucher über die vom Hersteller zugesicherten Sicherheitseigenschaften des Dienstes und über aktuelle Sicherheitsinformationen informieren. Für das IT-Sicherheitskennzeichen in der Kategorie E-Mail-Dienste sichert der Anbieter u. a. zu, das BSI über aktuelle Schwachstellen zu informieren und seinen Dienst mindestens bis zum Ende der aktuellen Laufzeit des Kennzeichens mit sicherheitsrelevanten Updates zu versorgen. Die Anforderungen für das IT-Sicherheitskennzeichen für E-Mail-Dienste basieren auf der Technischen Richtlinie „Sicherer E-Mail-Transport“ (TR 3108).
Derzeit kann beim BSI ein Antrag zur Erteilung eines IT-Sicherheitskennzeichen für die ersten beiden Kategorien Breitbandrouter und E-Mail-Dienste beantragt werden. Weitere Produktkategorien aus dem Bereich Internet of Things sind derzeit in Vorbereitung und werden im Laufe des Jahres veröffentlicht. Die Anforderungen für IT-Sicherheitskennzeichen aus diesem Bereich werden voraussichtlich auf dem europäischen Standard ETSI EN 303 645 beruhen. Mit der fortlaufenden Entwicklung neuer Produktkategorien für das IT-Sicherheitskennzeichenleistet das BSI einen wichtigen Beitrag für transparente IT-Sicherheit auf dem deutschen Verbrauchermarkt.
Mehr Informationen zum IT-Sicherheitskennzeichen gibt es unter www.bsi.bund.de/IT-SIK