Das BSI hat heute neue Versionen der Technischen Richtlinien für Technische Sicherheitseinrichtungen elektronischer Aufzeichnungssysteme veröffentlicht.
Im Zuge der Digitalisierung werden Geschäftsvorfälle heutzutage in der Regel mit Hilfe elektronischer Aufzeichnungssysteme wie zum Beispiel elektronische Kassensysteme erfasst. Um nachträglichen Manipulationen an solchen Aufzeichnungen entgegenzuwirken, werden seit 2020 elektronische Aufzeichnungssysteme obligatorisch mit einer zertifizierten Technischen Sicherheitseinrichtung geschützt. Nach der erfolgreichen Einführung der Technischen Sicherheitseinrichtung für Kassensysteme wurde der Anwendungsbereich der Kassensicherungsverordnung erweitert.
Ab 2024 werden gemäß Kassensicherungsverordnung zudem auch Taxis und Funkmietwagen unter den Anwendungsbereich der BSI-Vorgaben fallen.
BSI-Vizepräsident Dr. Gerhard Schabhüser: Die gezielte Suche nach Schwachstellen bei der Aufzeichnung steuerrelevanter Daten ist ein lukratives Geschäftsmodell, das auch hohe Investitionen, Expertise und zeitliche Aufwände zur Identifikation von Angriffsmöglichkeiten rechtfertigt. Die Vorgaben des BSI sind daher eine ganz wesentliche Grundlage zur Verhinderung nachträglicher Manipulationen.
Die neuen Versionen der Technischen Richtlinien haben zum Ziel, die Integration des neuen Anwendungsbereichs der Taxameter und Wegstreckenzähler zu erleichtern, die Zertifizierung Technischer Sicherheitseinrichtungen zu optimieren und die Prüfbarkeit des gesetzeskonformen Einsatzes von Technischen Sicherheitseinrichtungen durch Finanzbehörden zu verbessern. Zudem soll der Einsatz und Austausch von Technischer Sicherheitseinrichtungen verschiedener Hersteller erleichtert werden.