Parlament segnet neue Abhörbefugnisse für den Zoll ab
Der Bundestag hat den umstrittenen Regierungsentwurf für die Novelle des umstrittenen Zollfahndungs-Dienst-Gesetzes verabschiedet. Mit dem Gesetz werden die Abhörbefugnisse des Zollkriminalamts neu gefasst. Dabei sollen vor allem die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zum Schutz des Kernbereichs der privaten Lebensgestaltung mit Hilfe der Telekommunikations-Überwachung erfolgenden Lauschangriff berücksichtigt werden. Einher gehen damit aber auch deutliche Ausweitungen der Fahndungsmöglichkeiten des Zolls.
Neu ist das Konzept der "Eigensicherung" der Beamten des Zollkriminalamtes und der von ihnen "beauftragten Personen" in Form verdeckter Vermittler. Sie sollen zur Verhütung und Verfolgung von Straftaten sowie zur präventiven Aufdeckung noch unbekannter Verbrechen mit richterlicher Genehmigung "technische Mittel zur Anfertigung von Bildaufnahmen und -aufzeichnungen sowie zum Abhören und Aufzeichnen von Privatgesprächen" einsetzen dürfen. Die Weiterverwendung der in diesem Zusammenhang erhobenen Daten haben die Abgeordneten gemäß dem Votum des Rechtsausschusses nur bei "dringenden" Gefahren etwa des eigenen Lebens sowie Straftaten gemäß §100c der Strafprozessordnung (StPO) gestattet.
Heftig umkämpft waren die von der Regierung vorgeschlagenen Vorkehrungen zum Schutz des Kernbereichs der privaten Lebensgestaltung beim Telefonabhören. Ein Überwachungsverbot ist beim kleinen Lauschangriff des Zolls nur vorgesehen, wenn dabei "allein" Erkenntnisse aus dem "Intimbereich" erlangt würden. Diese Formulierung führt nach Ansicht von Rechtsexperten aber zu keinerlei einschränkenden Wirkung. Die gleiche Bestimmung soll nach dem Willen der Bundesregierung auch bei der geplanten Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung für Strafverfolger allgemein gelten.
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