28.07.09

Von: mir

PGP Corporation kommentiert: Die Grenzen der Sicherheit

Ingo Wachter, Vorstand PGP

Gegen das im Januar 2008 in Kraft getretene Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung in Deutschland, mit dem die EU-Richtlinie 2006/24/EG über die Vorratsspeicherung von Daten umgesetzt werden soll, wurde vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, einem bundesweiten Zusammenschluss von Bürgerrechtlern und Datenschützern, eine Verfassungsbeschwerde eingereicht.

 

Selbst das Bundesjustizministerium räumt laut 'Heise online' ein, "... dass eine 'vollständige Verhinderung' einer Zweckentfremdung der Datenhalden nicht möglich sei."

Ingo Wachter, Vorstand der PGP Deutschland AG, kommentiert die Kritik an der Sicherheit der Vorratsdatenspeicherung:

"Die Einschätzung der Risiken eines Datenmissbrauchs bei der Vorratsdatenspeicherung durch die Experten zeigt meines Erachtens deutlich auf, dass Daten sich zwar vor illegitimen Zugriffen durchgängig schützen lassen, aber wenn Berechtigte auf Daten zugreifen und diese illegitim verwenden, bleibt nur eine Lösung: sämtliche Zugriffe müssen protokolliert werden, damit jederzeit ersichtlich ist, wer wann auf welche Daten zugegriffen hat. Einfach zu realisieren ist dies beispielsweise über eine durchgängige Verschlüsselungsinfrastruktur mit zentralem Policy-Management, über das gewährleistet ist, dass Datenzugriffe und Datenmanipulationen lückenlos in Protokolldateien festgehalten werden."

 

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Donnerstag, 02. September 2010
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